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Vergabeskandal im belgischen Verkehrsministerium

11.11.2015 18:08 Uhr
Vergabeskandal im belgischen Verkehrsministerium
Die belgische Verkehrsministerin Jacqueline Galant steht in der Kritik
© Foto: Picture Alliance/dpa/Krostof Van Accom

Die belgische Finanzinspektion hat herausgefunden, dass das belgische Verkehrsministerium Aufträge ohne vorherige Ausschreibungen vergibt.

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Brüssel. Das belgische Verkehrsministerium hat jahrelang gegen das Vergaberecht verstoßen und Aufträge an Beratungsbüros und Anwaltskanzleien ohne die eigentlich nötigen Ausschreibungen vergeben. Das stellt ein Untersuchungsbericht der belgischen Finanzaufsicht fest, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Anlass für den Bericht waren konkrete Vorwürfe gegen die aktuelle Verkehrsministerin Jacqueline Galant von den frankophonen Liberalen (MR).

Unter Galants Führung habe das Verkehrsministerium ab Herbst 2014 laut Medienberichten zwischen 400.000 und 600.000 Euro an die Anwaltskanzlei Clifford Chance für Beratungsleistungen bezahlt, die zuvor nicht ausgeschrieben worden waren. Bei solchen Beträgen wäre eine Ausschreibung laut Gesetz nötig gewesen.

Galant bestreitet, dass sie persönlich oder ihr Kabinett für den Fehler verantwortlich sei. Sie weist die Schuld ihrem Verwaltungsapparat zu. Dessen Chef Laurent Ledoux hingegen behauptet, dass die Entscheidung im Kabinett der Ministerin getroffen worden sei. Eine Anhörung von Ledoux und Galant am Dienstag vor dem Infrastrukturausschuss des belgischen Parlaments brachte keine neuen Erkenntnisse.

Mehrere dubiose Umstände erschweren die Wahrheitsfindung. So gibt es laut Galant keinen schriftlich fixierten Vertrag zwischen dem Verkehrsministerium und der Anwaltskanzlei. Die Rechnungen zeigen nicht auf, für welche konkreten Einzeldienstleistungen die Forderungen aufgestellt werden. Zudem hat die Anwaltskanzlei ihre erste Rechnung an das Verkehrsministerium geschickt, bevor der Auftrag überhaupt offiziell vergeben worden war.

Zu ihrer Verteidigung sagte Galant am Dienstag, dass sich die Rechtsvorschriften für öffentliche Ausschreibungen in den vergangenen Jahren so oft geändert hätten, dass keiner mehr richtig durchgeblickt habe. Zudem seien Ausschreibungen für Angelegenheiten der Luftfahrt, um die es bei den konkreten Aufträgen geht, nochmal gesondert geregelt. Unter anderem behandeln die Gesetzestexte, mit deren Ausarbeitung die Anwaltskanzlei beauftragt wurde, Zuständigkeiten der belgischen Flugaufsicht Belgocontrol und die Flugbahnen für Flugzeuge beim An- und Abflug vom Brüsseler Flughafen Zaventem.
Dass schon vor der Amtsübernahme von Galant 2014 das Verkehrsministerium in zahlreichen Fällen Aufträge ohne vorherige Ausschreibungen rechtswidrig an bestimmte Kanzleien oder Beratungsbüros vergeben hat, ist bislang noch nicht Gegenstand von weiteren Untersuchungen geworden.  (kw)

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