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VDV: Planungssicherheit beim Kombinierten Verkehr

04.11.2022 10:39 Uhr | Lesezeit: 4 min
VDV: Planungssicherheit beim Kombinierten Verkehr
Erstmals werden in der Förderrichtlinie für den KV auch Ersatzinvestitionen im Förderkatalog berücksichtigt
© Foto: VerkehrsRundschau/Rainer Geue

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen sieht in der Notifizierung der Förderrichtlinie Kombinierter Verkehr ein wichtiges Signal, fordert aber eine Mittelaufstockung.

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Die Notifizierung der Förderrichtlinie Kombinierter Verkehr (KV) wird vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) als „ein tatkräftiges Signal seitens des Bundes“ ausdrücklich begrüßt. Mit dem grünen Licht seitens der EU wird die seit 1998 erfolgreiche Bundesförderung für den Bau und Ausbau von Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs fortgesetzt. Die KV-Beförderungsmenge stieg nach VDV-Angaben in den letzten zehn Jahren um rund 17 Prozent. Die Förderrichtlinie tritt wenige Tage nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

„Damit erhalten wir bis Ende Dezember 2026 die so wichtige Planungs- und Investitionssicherheit im KV‑Bereich“, erklärte VDV-Vizepräsident Joachim Berends. „Nicht hoch genug zu bewerten ist, dass erstmals auch Ersatzinvestitionen im Förderkatalog berücksichtigt werden. Denn die ersten, nach dieser Richtlinie geförderten Anlagen kommen in die Jahre, sind teilweise mehr als 20 Jahre alt. Wir können diese jetzt auf den Stand der Technik bringen und stärken damit die Wettbewerbsfähigkeit des KV gegenüber dem durchgehenden Straßengüterverkehr“, sagte Berends weiter.

VDV: Mittelaufstockung ist notwendig

Hiermit müsse laut VDV aber eine „deutliche Mittelaufstockung“ einhergehen, ohne die die verkehrspolitischen Ziele nicht erreichbar seien. Der Bund fördert im aktuellen Bundeshaushalt 2022 den KV mit rund 63 Millionen Euro. Dies liegt deutlich unter dem noch im Jahr 2015 zur Verfügung stehenden ehemals 93 Millionen Euro und ist in Anbetracht der zu erwartenden massiven Ersatzinvestitionen bei den größtenteils seit 20 Jahren in Betrieb befindlichen KV-Umschlaganlagen, nach VDV-Sicht „deutlich zu wenig“.

Seit 1998 werden in Deutschland 120 KV-Terminalstandorte mit einer Umschlagkapazität von rund acht Millionen Ladeeinheiten jährlich gefördert. Das entspricht einer verlagerten Verkehrsleistung von 38 Milliarden Tonnenkilometern oder etwa 4,5 Millionen Lkw-Fahrten pro Jahr (2019). Trotz leichter Rückgänge 2020 konnte sich der KV den teilweise deutlichen Verlusten im Schienengüterverkehr und in der Binnenschifffahrt weitgehend entziehen. Branchenkenner attestieren dem KV nach VDV-Angaben weiter ein stabiles Wachstum. (tb)

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