Luxemburg/Brüssel. Türkische Fernfahrer brauchen für Deutschland kein Visum, wenn sie innerhalb der Bundesrepublik Lastwagen eines deutschen Spediteurs fahren. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am heutigen Donnerstag in Luxemburg. Insbesondere wegen des wiederholten finanziellen und zeitlichen Aufwands wäre ein zeitlich befristetes Visum eine Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit, entschieden die obersten EU-Richter. In seinem Urteil berief sich der EuGH auf ein Zusatzprotokoll aus dem Jahr 1973, das das Assoziierungsabkommen der Türkei mit der EU ergänzte. Seitdem benötigten türkische Fernfahrer keine Einreiseerlaubnis für Deutschland mehr, wenn sie nicht länger als für zwei Monate im Land bleiben. Deshalb dürfe auch jetzt für die Einreise türkischer Staatsangehöriger kein Visum verlangt werden, das 1973 nicht auch schon verlangt wurde (Rechtssache C-228/06), hieß es. Geklagt hatten zwei türkische Fernfahrer, deren Anträge vom deutschen Generalkonsulat abgelehnt wurden. (dpa/ak)
Urteil: Türken dürfen ohne Visum Lastwagen von deutscher Spedition fahren
Türkische Fernfahrer brauchen für Deutschland kein Visum, wenn sie innerhalb der Bundesrepublik Lastwagen eines deutschen Spediteurs fahren