Auch langjährige Arbeitnehmer dürfen die Hand nicht gegen ihren Vorgesetzten erheben. Die Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt bestätigten die fristlose Entlassung eines Lagerverwalters bei einem Fotohandel und wiesen die Klage des Arbeitnehmers zurück. Zwischen dem Mitarbeiter und dem Geschäftsführer war es zu einer lautstarken Auseinandersetzung über die Arbeitsmethoden des Lageristen gekommen. Der Arbeitnehmer versetzte seinem Vorgesetzten schließlich eine kräftige Ohrfeige. Vor Gericht berief er sich unter anderem darauf, dass er schon sehr lange dem Unternehmen angehöre. Zuvor hatte er behauptet, der Geschäftsführer habe sich selbst geohrfeigt. Das Gericht sah die fristlose Kündigung jedoch trotz der 29- jährigen Betriebszugehörigkeit und des vorgerückten Alters des Mitarbeiters als angemessen an. Vorgesetzte müssten sich unter gar keinen Umständen von Untergebenen misshandeln lassen, auch wenn es mit diesen vorher nie Probleme gegeben habe. Eine Abmahnung sei daher überflüssig. (dpa) Arbeitsgericht Frankfurt/Main Az: 19 Ca 7939/06
Urteil der Woche: Fristlos gekündigt
Chef geohrfeigt: Kündigung auch nach 30 Jahren Beschäftigung