Für die Nutzung und Bedienung des digitalen Tachographen gibt es vier, nach Zugriffrechten und Tätigkeitsbereichen geordnete, farblich markierte Kontrollgerätekarten:
- Fahrerkarte
- Unternehmenskarte
- Werkstattkarte
- Behördenkarte
Der Besitz von Kontrollgerätekarten ist an bestimmte Funktionen gebunden. Prinzipiell ist der Besitz unterschiedlicher Kontrollgerätekarten möglich, jeder Fahrer darf aber nur eine Fahrerkarte besitzen. Sämtliche Kontrollgerätekarten sind so beschaffen, dass sie in jedem digitalen Kontrollgerät, egal von welchem Hersteller oder Typ, einwandfrei funktionieren.
Da keine allgemeine Nachrüstpflicht besteht, wird es auch weiterhin analoge und digitale Systeme nebeneinander geben. Für den notwendigen Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten hat der Fahrer gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu sorgen. Bei abwechselnder Nutzung von Fahrzeugen mit analogen und digitalen Kontrollgeräten ist er neben der bestehenden Mitführungsverpflichtung der Schaublätter verpflichtend, auch die Fahrerkarte ständig mitzuführen. Bei Betriebsstörungen der Geräte muss der Fahrer gemäß VO EWG 3821/85 Art. 16 Abs. 2 eventuelle Ersatzaufzeichnungen vorzeigen können.
Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen die einzelnen Karten und ihre Funktionen genauer vor!