Berlin. Toll Collect hat seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) neu gefasst. Ab dem 1. Februar 2008 treten die Änderungen in Kraft, die das Unternehmen aufgrund der „Erfahrungen aus drei Jahren Mautbetrieb“ entschieden hat. Toll Collect hat die Leistungsbeschreibung sowie das Preisverzeichnis verändert. Zum Beispiel wurden Bestimmungen, wonach Toll Collect in bestimmten Schadensfällen gegenüber Benutzern nur beschränkt gehaftet hat, aufgehoben. Außerdem wird das Unternehmen künftig 15,00 Euro für die Entsperrung eines Fahrzeuggeräts berechnen, wenn der Benutzer dafür verantwortlich ist. Für diese Neufassung bietet das Unternehmen allerdings noch für die ersten sechs Wochen, also bis zum 14. März 2008, eine Kulanzregelung an. Das heißt, dass die Entsperrung solange unentgeltlich ist. Toll Collect informiert die registrierten Unternehmen im In- und Ausland per Post über die Änderungen. Darüber hinaus können diese auch auf der Internetseite des Unternehmens nachgelesen werden. Bei der Neufassung der AGB war laut Toll Collect das Bundesamt für Güterverkehr einbezogen. Nun haben die Unternehmen der Transport- und Logistikbranche sechs Wochen Zeit, um die neuen AGB, die Leistungsbeschreibung und das Preisverzeichnis zu prüfen und gegebenenfalls schriftlich Widerspruch zu erheben. Die AGB regeln die Beziehungen zwischen allen Firmen, die das Mautsystem nutzen einerseits sowie der Toll Collect GmbH andererseits. (szs)
Toll Collect: Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ab 1. Februar 2008 ändern sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mautbetreibers - mit Auswirkungen für die Benutzer