Berlin. Die grundrechtlichen Bedenken inner- und außerhalb der Bundesregierung seien leicht auszuräumen, hieß es heute in Kreisen des Ministeriums. Der Auftrag des Bundestages aus dem vergangenen Jahr werde erfüllt, wonach der Bund Eigentümer der Schienen-Infrastruktur und Bahnhöfe werde, die Bahn aber auch diesen Teil bewirtschaften und bilanzieren solle. Einflussverluste des Bundes auf das Schienennetz - wie vielfach behauptet – gebe es nicht. Vielmehr werde die Rolle des Bundes im Aufsichtsrat wie auch über das Controlling gestärkt. Ein wesentlicher wirtschaftlicher Vorteil der Teilprivatisierung liege für den Bund auch darin, dass er trotz des juristischen Eigentums nicht für Verluste der Bahn im Bereich der Infrastruktur einstehen müsse. Zu deren Instandhaltung ist laut Gesetzentwurf lediglich vorgesehen, dass der Bund jährlich 2,5 Milliarden Euro an die Bahn überweist. Gewinne wiederum kommen dem Unternehmen zugute. Die Infrastrukturaufgabe des Bundes ist grundgesetzlich geschützt. Geplant ist, bis zu 49 Prozent seiner Anteile am Bahnkonzern zu verkaufen. An Volksaktien ist dabei nicht gedacht. Nach massiver Verfassungskritik aus den Ministerien für Justiz, Inneres, Wirtschaft und Verbraucherschutz sowie zahlreicher Gutachter der Wirtschaft muss der gesetzliche Vorentwurf Tiefensees jetzt weiter in der Bundesregierung intern abgestimmt werden. Kann er das Kabinett überzeugen, wird dort der Entwurf beschlossen. Juristische Kreise des Verkehrsministeriums betonten, die Vorlage sei nicht verfassungswidrig, weil sie in den Rechten von Bund und DB AG nicht hinter heutiges Recht zurückfalle. Dieser einfache Vergleich sei von vielen Gutachtern nicht geführt worden. Das Verkehrsressort stützt sich auf eine Expertise des Rostocker Verfassungsrechtlers Professor Hubertus Gersdorf. Die Bahn selbst hatte sich die Pläne kürzlich vom CDU-Politiker und Verfassungsrechtler Rupert Scholz als verfassungsfest bestätigen lassen.
Tiefensee will Bahn-Privatisierungspläne durchfechten

Entgegen massiver Verfassungskritik will das Bundesverkehrsministerium die geplante Teilprivatisierung der Bahn gesetzgeberisch durchfechten.