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Studie: Viele Betriebe mittelmäßig bis schlecht auf neues Lieferkettengesetz vorbereitet

16.01.2023 11:31 Uhr | Lesezeit: 2 min
Lieferkettengesetz
Viele Unternehmen stehen den vom Gesetz geforderten Maßnahmen noch weitgehend unvorbereitet gegenüber, so die Studienergebnisse laut Medienbericht (Symbolbild)
© Foto: picture alliance / ZB | Z6944 Sascha Steinach

Laut Medienberichten gaben in einer Studie des BME nur etwa 4 Prozent der befragten Unternehmen an, dass sie auf der organisatorischen Ebene sehr gut darauf vorbereitet seien.

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70 Prozent der Unternehmen sehen sich mittelmäßig bis sehr schlecht aufgestellt. Das zeigt eine Studie des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) und des Risikomanagement-Unternehmens "Integrity Next", die der Redaktion rbb24 Recherche eigenen Angaben zufolge exklusiv vorliegt.

13 Prozent der größeren Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern hätten der Studie zufolge Transparenz über Risiken wie beispielweise Menschenrechtsverletzungen bei ihren unmittelbaren Zulieferern, wie das Medienunternehmen weiter mitteilt. Das neue Gesetz verlangt eine Analyse, ob es solche Risiken bei den unmittelbaren Zulieferern eines Unternehmens gibt.

Knapp 250 Mitgliedsunternehmen des Verbands haben sich an der Umfrage beteiligt. Nicht alle der befragten Unternehmen fallen gegenwärtig unter das Gesetz: Es gilt vorerst nur für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter. Ab dem 1.1.2024 ist es dann auch für Firmen ab 1.000 Mitarbeiter verbindlich.

„Es ist höchste Zeit für die deutsche Wirtschaft zu handeln und die Einhaltung von Standards bei sozialen Rahmenbedingungen und Umweltaspekten entlang der globalen Wertschöpfungsketten proaktiv anzugehen“, so Hauptgeschäftsführerin des BME, Dr. Helena Melnikov

Viele Unternehmen stehen den vom Gesetz geforderten Maßnahmen noch weitgehend unvorbereitet gegenüber, so die Studienergebnisse laut dem Medienunternehmen. 6 Prozent fühlen sich hinsichtlich geforderter Präventionsmaßnahmen sehr gut aufgestellt, weitere 22 bewerten sich selbst als „eher gut".

Kritik übt der BME an der späten Konkretisierung des Gesetzes durch die kontrollierende Behörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Eine erste Handreichung veröffentlichte das BAFA im August 2022, weitere im Oktober und Dezember 2022.

„Die Ansprüche der Kontrollbehörde an die praktische Umsetzung in den Unternehmen waren lange unklar. Sie konnten sich also nur Schritt für Schritt anpassen und haben noch ein Stück Wegstrecke zu gehen“, so Helena Melnikov.

Das BAFA hat nach eigener Aussage bislang keine genaue Kenntnis, bei wie vielen Firmen es zukünftig die Einhaltung des Gesetzes beaufsichtigen muss. Auf schriftliche Anfrage von rbb24 Recherche teilt es mit, dass es die Anzahl der Unternehmen, die gegenwärtig unter das Lieferkettengesetz fallen, auf rund 1.300 schätzt. 

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