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Streit um Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn

15.08.2011 10:20 Uhr
Streit um Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn
Streit um Nachtflüge am Flughafen Köln/Bonn
© Foto: ddp/Henning Kaiser

Das Bundesverkehrsministerium droht, das von der rot-grünen NRW-Landesregierung geplante Nachtflugverbot für Passagierflüge zu kippen

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Köln. Das Bundesverkehrsministerium droht, das von der rot-grünen NRW-Landesregierung geplante Nachtflugverbot für Passagierflüge am Flughafen Köln/Bonn zu kippen. Ein entsprechendes Schreiben sei eingegangen, sagte Horst Becker (Grüne), Parlamentarischer Staatssekretär im NRW-Verkehrsministerium, und bestätigte einen Bericht im „Kölner Stadt-Anzeiger" vom Wochenende.

Die rot-grüne Landesregierung will am zweitgrößten Flughafen in Nordrhein-Westfalen ein Nachtflugverbot für Passagierflieger zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr durchsetzen. Allerdings hat das Bundesverkehrsministerium bei diesen Regelungen das letzte Wort.

Becker sagte, das Anhörungsverfahren solle durchgeführt werden. Dabei würden Flughafen, Flugunternehmen, Lärmschutzkommission und Kommunen beteiligt. An dem zwischen Köln und Bonn gelegenen Airport gibt es seit Jahren Proteste von Anwohnern wegen des Fluglärms. Die Minderheitsregierung von SPD und Grünen hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die notwendigen Schritte für ein Verbot nächtlicher Passagierflüge einzuleiten.

Im Gegensatz etwa zu Düsseldorf, dem größten Flughafen in Nordrhein-Westfalen, gibt es kein Nachtflugverbot für Passagierflüge in Köln/Bonn. 2010 wurden hier 9,9 Millionen Fluggäste gezählt. Ein großer Teil des Verkehrs geht aber auf Frachtflüge zurück, die für den Nachtbetrieb eine Genehmigung bis 2030 haben.

In dem Brief an das Verkehrsministerium schreibt die Berliner Behörde, dass sie „erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit" des Vorgehens habe. Man bitte daher um Verständnis dafür, „dass sich das Bundesverkehrsministerium ein fachaufsichtliches Einschreiten vorbehält, sollte das Landesministerium tatsächlich ein Flugverbot für Passagierflüge in der Nacht aussprechen", berichtet die Zeitung. Im nordrhein-westfälischem Ministerium sei man allerdings sicher, rechtlich einwandfrei zu handeln. Dies belege auch ein Gutachten, das die Landesregierung in Auftrag gegeben hat, um die Einwände der Bundesregierung zu prüfen. (dpa) 

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