Eine neue EU-Verordnung zu Lenk- und Ruhezeiten für Berufskaftfahrer soll auch für Güterfahrzeuge unter 3,5 t und gewerblich genutzte Pkw gelten. Mit diesem Vorschlag will der Berichterstatter des Europäischen Parlaments (EP), Helmuth Markov (PDS), den Anwendungsbereich der seit 1985 geltenden Verordnung 3820 erweitern. Für ihre Neufassung hatte die EU-Kommission im Oktober vorigen Jahres geänderte Bestimmungen vorgeschlagen. Angewandt werden aber sollten sie weiterhin nur auf Lkw über 3,5 t und Fahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als neun Personen zugelassen sind. Der ostdeutsche EU-Abgeordnete will nun erreichen, dass auch die leichten Flitzer der Kurier-, Express- und Paketdienste mit dem neuen Tachographen zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten ausgerüstet werden. Der Markov-Bericht stand für den 17. Juni auf der Tagesordnung des EP-Verkehrsausschusses. (vr/dw)
Sozialkontrollen auch für Kleintransporter?
Neuer Vorschlag des Berichterstatter des Europäischen Parlaments