Gefahrgüter sicher transportiert: Marktübersicht für KEP
Kurier-, Express- und Paketdienstleister legen ihre Regelungen beim Versand von Gefahrgütern individuell fest. Die nachfolgende Marktübersicht zeigt KEP-Dienste mit den erlaubten Gefahrgutklassen und deren Einschränkungen.
Gefährliche Güter können sowohl national als auch international per Kurier-, Express- oder Paketdienst (KEP-Dienst) versendet werden. Welche Gefahrgut-klassen zugelassen sind, entscheidet jeder Beförderer für sich.
Der größte deutsche KEP-Dienstleister, die Deutsche Post DHL, untersagt den Versand von explosiven (Klasse 1) Stoffen, giftigen Gasen (Klasse 2.3) und radioaktiven (Klasse 7) Stoffen und Gegenständen. Alle weiteren Gefahrgutklassen transportiert sie nur als begrenzte Mengen (LQ) oder nach bestimmten Sondervorschriften. Der internationale Versand ist nur für Geschäftskunden auf Anfrage möglich. Die DHL schließt Luftpost explizit aus. Zudem transportiert sie die Klassen 1, 2…