Künftig müssen beim Fahren beide Hände am Steuer bleiben. Das gilt auch beim Halten an einer roten Ampel. Lediglich wenn der Motor ausgeschaltet ist, darf das Handy benutzt werden. In allen anderen Fällen muss auf eine Freisprechanlage zurückgegriffen werden. Bis Ende März werden autofahrende Handynutzer lediglich verwarnt. Wer dann noch telefonierend am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Mark rechnen. Reißverschlussverfahren Geregelt ist ab dem 1. Februar auch das Reißverschlussverfahren auf sich verengenden Straßen. Bislang war das wechselseitige Einordnen auf sich verengenden Straßen lediglich eine Empfehlung. Künftig kann ein Missachten dieser Regelung jedoch mit einem Verwarngeld von 40 Mark geahndet werden. Neues Verkehrsschild Befindet sich zu Beginn eines Kreisverkehrs das neue Verkehrsschild „blaue Ronde mit drei gekrümmten Pfeilen entgegen dem Uhrzeigersinn“, so darf bei der Einfahrt nicht mehr geblinkt werden. Bei der Ausfahrt ist Blinken dagegen Pflicht. Das Zusatzschild „Vorfahrt gewähren“ bedeutet, dass Autofahrer innerhalb der Kreisbahn Vorfahrt haben. Der einfahrende Verkehr muss folglich warten. Tempo-30-Zone Ab dem 1. Februar wird es zudem für die Kommunen leichter, Tempo-30-Zonen einzurichten. Dadurch soll die Geschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften spürbar gedrosselt werden. Ziel ist eine Stärkung der Tempo-30-Zonen gegenüber den Straßen, auf denen 50 Stundenkilometer erlaubt sind. (sn/tw)
Service: Das ändert sich auf deutschen Straßen zum 1. Februar!
Ob Handyverbot hinter dem Steuer oder neue Verkehrsschilder: die wichtigsten Änderungen im Straßenverkehr auf einen Blick!