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Seit Mai gelten höhere Bußgelder im Straßenverkehr

13.08.2006 09:53 Uhr

Zu dichtes Auffahren kann ab Mai bis 250 Euro und den dreimonatigen Führerscheinentzug kosten

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Stuttgart. Die Folgen für falsches Verhalten im Straßenverkehr sind im Bußgeldkatalog des Bundesministeriums für Verkehr, Stadt und Bauentwicklung geregelt. Die Vorordnung enthält Angaben zu Verwarnungen, Regelsätzen für Bußgelder (bis höchstens 475 Euro) und Fahrverboten bei Ordnungswidrigkeiten. Seit Mai gelten höhere Bußgelder. Wer zu dicht auffährt, muss bei hohem Tempo mit Bußgeldern bis 250 Euro und dreimonatigem Führerscheinentzug rechnen – 100 Euro und zwei Monate ohne Führerschein mehr als vorher. Hinzu kommen vier Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. In der Straßenverkehrsordnung ist nun zudem die Pflicht verankert, das Fahrzeug an die jeweiligen Wetterverhältnisse anzupassen; die häufig geforderte Winterreifenpflicht mit festen Fristen steht aber nicht in der Verordnung. Außerdem gilt seit Mai auf Grund europäischer Vorgaben die Regel, dass nur noch so viele Menschen in Kraftfahrzeugen befördert werden dürfen, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Ferner umfasst der Bußgeldkatalog Maßnahmen gegen unzureichende Fahrzeugausrüstungen. Das betrifft die Sichtverhältnisse bei Nebel ebenso wie das Funktionieren der Scheibenwaschanlage und eine für Schnee und Eis nicht geeignete Bereifung. Wer wegen solcher Mängel von der Polizei aufgegriffen wird, muss 20 Euro zahlen. Und wer deshalb sogar liegen bleibt und den übrigen Straßenverkehr behindert, ist 40 Euro los und kassiert einen Punkt in Flensburg. Rasen ist unter allen Ordnungswidrigkeiten der häufigste Verstoß im Straßenverkehr. Von insgesamt 4,15 Millionen im Jahr 2003 festgestellten Verkehrsdelikten waren knapp 2,46 Millionen Überschreitungen des Tempolimits. (dpa/tz)

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