Bern. Die Schweiz will die Vorschriften zu den Arbeits- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern zum 1. Januar 2011 an die EU-Regelungen anpassen. Wie das Bundesamt für Straßen (Astra) mitteilt, soll die Revision der Berufskraftfahrerverordnung die Wettbewerbsgleichheit zwischen schweizerischen und ausländischen LKW-Fahrern im internationalen Güterverkehr gewährleisten. Eine Vereinheitlichung der Vorschriften soll den Kontrollbehörden zudem helfen, deren Einhaltung zu überprüfen und durchzusetzen. Vorteil für Fahrzeughalter und Fahrer: Im In- und Ausland gilt künftig nur noch ein Regelwerk.
Durch die Revision der Arbeits- und Ruhezeiten steigt die maximal erlaubte Arbeitszeit von Berufskraftfahrern pro Woche um vier auf 60 Stunden. Pro Jahr dürfen sie nicht länger als heute und über einen Zeitraum von sechs Monaten durchschnittlich höchstens 48 Stunden in der Woche arbeiten. Laut Astra können Fahrer dadurch flexibler auf Spitzenbelastungen reagieren. Darüber hinaus beträgt die tägliche Ruhezeit ab dem kommenden Jahr auch in der Schweiz mindestens neun Stunden. Das bisherige Ausgleichssystem entfällt. (ag)