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Schlupfloch bei TIR-Transporten nach Russland

13.11.2013 14:28 Uhr
Schlupfloch bei TIR-Transporten nach Russland
Über Weißrussland dürfen Transporte nach Russland weiter über Carnet TIR laufen 
© Foto: Picture Alliance/Itar-Tass/Shemetov Maxim

Wegen der bestehenden Zollunion sind Transporte unter Carnet TIR nach Russland über Weißrussland weiterhin möglich.

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Moskau. Bei Transporten nach Russland unter Carnet TIR ist ein breites Schlupfloch geblieben: Wie der russische Internationale Spediteursverband Asmap mitteilt, können derartige Fahrten über Weißrussland weiterhin erfolgen.

Wie die Asmap am Mittwoch auf ihrer Webseite mitteilte, haben weder die Zollbehörden Kasachstans noch Weißrusslands ihre Dienststellen angewiesen, das bisher praktizierte TIR-Verfahren bei Transporten nach Russland zu ändern. „Warentransporte unter Verwendung des TIR-Carnets von weißrussischen oder kasachischen Zollstellen an die Adressen russischer Empfänger können ohne irgendwelche weitere Garantien erfolgen“, heißt es in der Mitteilung. Anderslautende Gerüchte entsprächen nicht der Wahrheit.

Weißrussland und Kasachstan sind mit Russland in einer Zollunion verbunden. Deshalb gibt es nur an den Außengrenzen des Dreier-Bundes vollständige Zollkontrollen. Laut Asmap hat auch der russische Zoll in einem Erlass vom 14. Oktober, mit dem der umstrittene und international scharf kritisierte Ausstieg aus dem TIR-Verfahren verkündet wurde, deutlich erklärt, dass vom kasachischen und weißrussischen Zoll eröffnete Transitfahrten unter TIR-Deckung von den russischen Zollbehörden in der üblichen Weise abgeschlossen werden.

Seit dem 12. November fordert der russische Zoll auch für Transporte mit Ziel im Zentralen Föderationsbezirk – zu dem Moskau gehört – anstelle des TIR-Carnets nationale Garantien zur Zollabdeckung, die die Transporteure bedeutend teurer kommen. Ab 1. Dezember wird mit der Nordwest-Region die Akzeptanz des TIR-Carnets vom russischen Zoll auch in der letzten Region des Landes beendet.

Die Asmap weist aber auch daraufhin, dass durch Weißrussland unter Zollbegleitung erfolgende Transporte zu Übergabepunkten an der russisch-weißrussischen Grenze nicht unter TIR bis zu ihrem Bestimmungsort erfolgen können. In diesem Fall würde der russische Zoll an der Grenze das TIR-Verfahren beenden und seine neuen Forderungen nach anderen Garantien erheben. (ld)

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