Brüssel. Der Umgang mit Schiffsabfällen in deutschen Seehäfen bringt der Bundesregierung eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Die Europäische Kommission beschloss am Mittwoch in Brüssel, Deutschland ebenso wie Spanien und Estland vor den höchsten EU-Richtern zu verklagen. Diese drei Staaten hätten die Vorschriften zum Einsammeln von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen nicht richtig eingehalten, erklärte die Brüsseler Behörde. Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2000 schreibt unter anderem Abfallbewirtschaftungspläne für alle nationalen Häfen - einschließlich der Fischereihäfen und Yachthäfen - vor. Damit soll verhindert werden, dass die Besatzungen ihren Müll einfach ins Meer kippen, statt ihn an Land zu entsorgen. (dpa)
Schiffsabfälle bringen Deutschland Klage vor EU-Gericht ein
EuGH: Vorschriften zum Einsammeln von Ladungsrückständen nicht eingehalten