Brüssel/Belgien. Aus Sorge um die Sicherheit im europäischen Eisenbahnverkehr hat die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und neun weitere Mitgliedstaaten eingeleitet. Die Länder hätten zwei Richtlinien des sogenannten zweiten Eisenbahnpaketes nicht umgesetzt, teilte die Europäische Kommission heute in Brüssel mit. Das Paket hätte bis zum 30. April vergangenen Jahres in nationales Recht umgewandelt werden müssen. Deutschland, Griechenland, Spanien, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Schweden, Slowenien und die Slowakei seien dieser Pflicht nur zum Teil nachgekommen. Mit den zwei Richtlinien des Eisenbahnpaketes soll die Sicherheit im Schienenverkehr verbessert werden, indem die nationalen Sicherheitssysteme schrittweise europäischen Normen angepasst werden. So sollen die Mitgliedstaaten eine unabhängige Sicherheitsbehörde sowie eine Stelle für die Untersuchung von Eisenbahnunfällen einrichten. Außerdem sollen grenzüberschreitende Verkehrsdienste ermöglicht und die Fahrzeugkosten im Hochgeschwindigkeitsnetz reduziert werden. (dpa)
Schienenverkehr: Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet
EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen zehn Mitgliedstaaten ein: Länder hätten die Richtlinien des zweiten Eisenbahnpaketes nicht umgesetzt