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Scheuer will wichtige Infrastruktur-Projekte beschleunigen

18.10.2019 16:35 Uhr
Andreas Scheuer
Der Budnesverkehsminister möchte das neue Verfahren an sechs Pilotprojekten erproben
© Foto: Sammy Minkoff/dpa/picture-alliance

Der Bundesverkehrsminister möchte keine langwierigen Planfeststellungsverfahren mehr, sondern stattdessen eine Genehmigungsentscheidung per Gesetz.

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Berlin. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will wichtige Infrastruktur-Projekte wie die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals oder die Marschbahn mit einem neuen Verfahren beschleunigen. Statt langwieriger Planfeststellungsverfahren solle an sechs Pilotprojekten eine Genehmigungsentscheidung per Gesetz des Bundestag erprobt werden, wie Scheuer am Donnerstag ankündigte. Er will damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Das Ministerium legte dazu einen Gesetzentwurf vor.

An diesen Objekten soll das Genehmigungsverfahren erprobt werden

Zu den bislang geplanten Pilotprojekten zählen laut Ministerium die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals, der Ausbau des Wesel-Datteln-Kanals bis Marl sowie ein Ersatzneubau von Schleusen – daneben eine Anpassung von Fahrrinnen von Unter- und Außenweser. Weiter geht es um eine Vertiefung des Untermains bis Aschaffenburg, eine sogenannte Abladeoptimierung der Fahrrinnen des Mittelrheins, sowie um die Marschbahn, die Ausbaustrecke von Niebüll nach Westerland auf Sylt.

„Gerade bei klimafreundlichen Verkehrsträgern wie dem Schiff und der Bahn müssen wir einfach schneller werden“, so Scheuer. Bürger sollten aber weiterhin die Möglichkeit haben, sich frühzeitig im Genehmigungsprozess zu beteiligen. Die Öffentlichkeit solle frühzeitig über die Ziele eines Projektes, die Mittel und potenziellen Auswirkungen informiert werden und weiter die Möglichkeit zur Stellungnahme und Erörterung erhalten.

Umweltverband: Pläne Scheuers verstoßen gegen geltendes Recht

Der Umweltverband BUND kritisiert Scheuers Pläne. Olaf Bandt, BUND-Geschäftsführer Politik und Kommunikation meint, Scheuer wolle umstrittene Großprojekte per Gesetz genehmigen statt durch eine Verwaltungsentscheidung. „Das ist eine schwere Verletzung der Aarhus-Konvention, welche die Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft garantiert. Wer sich nicht an Umweltrecht halten möchte, schränkt das Klagerecht ein.“ Die Bundesregierung müsse dieses Vorhaben stoppen, bevor weiterer Schaden angerichtet werde. (dpa)

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KOMMENTARE


A. Beck

22.10.2019 - 06:52 Uhr

...und wenn wir es dann noch schaffen, das mehrstufige Finanzierungsverfahren/Beschlussvorlagen zu verkürzen, denn das ist mittlerweile zeitbestimmend, dann käme aus meiner Sicht eine Beschleunigung zustande.


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