Rostock. Die deutsch-dänische Reederei Scandlines AG sieht in dem jüngsten Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) keinen Anlass, den Fährhafen Puttgarden auf der Insel Fehmarn für Mitbewerber zu öffnen. Entgegen anders lautenden Presseberichten habe der BGH in dieser Sache lediglich ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen. "Damit wurde aber keine Entscheidung über eine mögliche Öffnung des Fährhafens von Puttgarden getroffen", teilte Scandlines am Freitag in Rostock mit. Mit der BGH-Entscheidung geht ein seit Ende 1999 andauernder Rechtsstreit über die so genannte "Vogelfluglinie" zwischen Puttgarden (Schleswig-Holstein) und Rödby (Dänemark) in eine neue Runde. Eigentümer des Fährhafens und der Hafenanlagen in Puttgarden sind die zur Scandlines AG gehörende Scandlines GmbH und deren Gesellschafter, die Deutsche Bahn AG. Eine dänische Reederei und ein schwedisch-dänisches Konsortium wollen auf der lukrativen Strecke ebenfalls einen Fährdienst betreiben. Scandlines verweigerte ihnen aber den Zugang, worauf die Mitbewerber beim Bundeskartellamt Beschwerde einlegten. Die Behörde gab den Klägern zunächst Recht und warf Scandlines vor, seine "marktbeherrschende" Stellung zu missbrauchen. Diese Entscheidung wurde aber vom OLG Düsseldorf aufgehoben, das sich nun erneut mit der Sache befassen muss. Diesmal geht es erstmals um eine inhaltliche Prüfung, ob Scandlines tatsächlich eine marktbeherrschende Position innehat und damit das Kartellamt überhaupt zuständig ist. Die Vogelfluglinie ist die profitabelste Route der insgesamt 16 Scandlines-Linien. 2001 wurden im 30-Minuten-Takt insgesamt über 6 Millionen Passagiere, 1,3 Millionen Pkw und 32 000 Busse befördert. Auf allen Linien beförderte das Unternehmen 2001 rund 20 Millionen Passagiere. (vr/dpa)
Scandlines: BGH-Beschluss bringt keine Öffnungspflicht für Fährhafen
Oberlandesgericht muss "marktbeherrschende Stellung" der Reederei erneut prüfen