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Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz: Bundestag ändert Regelungen für umweltfreundliche Fahrzeuge

23.02.2024 11:10 Uhr | Lesezeit: 2 min
Symbolbild: leerer Plenarsaal des Deutschen Bundestags
Neue Regelungen für umweltfreundliche Fahrzeuge - Bundestag ändert das Gesetz
© Foto: Flashpic/Jens Krick/picture alliance

Nach der Novellierung des Gesetzes durch den Bundestag am 22. Februar, sollen aus fossilen Quellen erzeugte paraffinische Dieselkraftstoffe für die Anrechnung auf die Mindestziele des Gesetzes ausgeschlossen werden.

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Der Bundestag hat am 22. Februar das sogenannte Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz geändert. Künftig sollen demnach aus fossilen Quellen erzeugte paraffinische Dieselkraftstoffe für die Anrechnung auf die Mindestziele des Gesetzes ausgeschlossen werden. Paraffinische Dieselkraftstoffe bieten hinsichtlich Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen in modernen Fahrzeugen keine Vorteile gegenüber herkömmlichen Dieselkraftstoffen und sollten deshalb nicht gefördert werden, heißt es in dem Gesetz (20/8295, 20/8819 Nr. 4).

Die vom Verkehrsausschuss geänderte Fassung fand Zustimmung bei den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDPCDU/CSU und AfD votierten gegen das Gesetz. Ein Entschließungsantrag, den die Unionsfraktion zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eingebracht hatte (20/10421), fand keine Mehrheit. Die Union plädierte darin dafür, paraffinische Dieselkraftstoffe für einen „ausreichenden Übergangszeitraum“ weiterhin zuzulassen.

Die Stellungnahme des Bundesrats betonte unter anderem, dass die Länder, Kommunen und Verkehrsunternehmen bei der Umstellung der vom Gesetz adressierten Fahrzeugflotten Planungssicherheit benötigten. Der Bundesrat bedauerte, dass die Bundesregierung aufgrund der fehlenden Regelungsvorschläge im Gesetzentwurf nicht die Möglichkeit genutzt habe, diese Planungssicherheit im Hinblick auf das im Modernisierungspaket formulierte Ziel herzustellen, wonach „im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe ab 2030 nur noch bilanziell emissionsfreie Fahrzeuge (vor allem Nahverkehrsbusse) beschafft werden dürfen“.

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