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Rheinland-Pfalz stellt Weichen für Flughafen-Verkaufsgesetz

15.03.2017 12:15 Uhr
Rheinland-Pfalz stellt Weichen für Flughafen-Verkaufsgesetz
Noch nicht verkauft: Der Flughafen Hahn
© Foto: Flughafen Frankfurt-Hahn/Thomas Frey

Noch ist der Hunsrück-Flughafen Hahn nicht verkauft. Auch Hessen muss noch seine Anteile veräußern. Wie ist der Zeitplan?

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Mainz. Rheinland-Pfalz ist dem zweiten Anlauf für den Verkauf des Flughafens Hahn nähergekommen. Das Kabinett in Mainz ebnete am Dienstag den Weg für ein Landtagsgesetz, um den Mehrheitsanteil von 82,5 Prozent an die chinesische HNA Airport Group zu veräußern. „Ziel ist es dann, dass spätestens nach den Osterferien ein Termin gefunden ist, an dem das Gesetz in der zweiten und dritten Lesung verabschiedet wird”, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) in Mainz. Das Parlament soll sich in der nächsten Woche erstmals damit beschäftigen. Die Abgeordneten sollen den Businessplan des Käufers vertraulich einsehen können. Die CDU-Opposition hatte dies gefordert.

Hessen hat seinen Anteil noch nicht verkauft. Die Mainzer Regierungschefin befürchtet nicht, dass das Projekt wegen eines vorläufigen Rückziehers von Hessen zum Verkauf des Minderheitsanteils Schaden nimmt. „Es gibt ja gar keinen Grund, daran zu zweifeln, dass Hessen nicht zu einem Abschluss kommt”, sagte sie. „Da gehen wir auch von aus.” Die rheinland-pfälzische Regierung hatte Anfang März mit der chinesischen HNA Airport Group Anfang März den Kaufvertrag unterzeichnet. Das Ziel ist, dass der Deal nach Verhandlungen mit der EU-Kommission zu Beihilfefragen Anfang Mai steht.

Hessen hatte dagegen einen Notartermin zum Verkauf an eine Tochterfirma der pfälzischen ADC GmbH verschoben, weil die Regierung noch Fragen zur Aufnahme eines neuen chinesischen Gesellschafters hat. Wegen mutmaßlichen Betrugs war der Verkauf durch Rheinland-Pfalz an die chinesische, weithin unbekannte Firma SYT 2016 gescheitert.
Die hessische Regierung setzt auf Sorgfalt und lässt den Zeitplan offen.

Gründlichkeit vor Schnelligkeit

„Hessen möchte seine Anteile am Hahn veräußern und dabei auch gerne zügig zu einem Abschluss kommen”, erklärte Finanzminister Thomas Schäfer (CDU). „Dabei gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit.” Die Voraussetzung für einen Vertragsschluss sei, dass Hessen alle Informationen vorlägen, die für einen seriösen Vertragsschluss von Nöten seien. „Erst dann werden wir in Ruhe und mit der gebotenen Sorgfalt entscheiden.” Schäfer hält aber am geplanten Verkauf an eine Tochterfirma der ADC GmbH aus der Pfalz fest. Denkbar wäre auch, dass das Land an einen anderen Bieter verkauft oder die Anteile behält.

Der SWR berichtete, ein Mitbewerber von ADC aus dem Bieterverfahren habe inzwischen ein deutlich höheres Angebot für den hessischen Anteil abgegeben als die pfälzische Firma. Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums ist das entscheidende Auswahlkriterium für Bieter der Kaufpreis. Der rheinland-pfälzische CDU-Fraktionsvizechef Alexander Licht fragte: „Ist der Verkauf der hessischen Anteile an das von der rheinland-pfälzischen Landesregierung ausgewählte Bieterkonsortium damit überhaupt noch möglich?” (dpa)

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