Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat der Deutschen Post AG erstmals ein missbräuliches Wettbewerbsverhalten vorgeworfen. Die Post habe 1999 und 2000 Großkunden, unter anderem der Quelle AG, beim Versand von Katalogen unzulässige Umsatzanteilsrabatte gewährt, teilte die Behörde am Donnerstag in Bonn als Ergebnis eines förmliches Verfahrens mit. Die Regulierungsbehörde forderte die Post auf, solche rechtswidrigen Rabatte künftig nicht mehr einzuräumen. Das Unternehmen, das im Herbst an die Börse gehen will, verwies darauf, dass die beanstandeten Rabattverträge mit den Versandhäusern Quelle und auch Neckermann bereits nach Einleitung des Verfahrens der Behörde zum 30. Juni gekündigt worden seien. Es gebe auch keine Folgevereinbarungen mit der Quelle oder Neckermann oder derartige Verträge mit anderen Kunden. Die gewährten Rabatte würden zurückerstattet. Die Kunden würden durch solche Rabatte an die Deutsche Post gebunden, hieß es in der Begründung der Regulierungsbehörde. "Derartige Treuerabatte entfalten eine ausgeprägte Sogwirkung zu Gunsten der Deutschen Post." Großkunden würden daran gehindert, Teile ihres Sendungsaufkommens über andere Anbieter zu befördern. Dadurch würden Wettbewerber in ihren Marktchancen beeinträchtigt. Die Post verfügt nur noch in Teilbereichen wie beim Brief über ein Beförderungsmonopol. Trotz Auflösung der Rabattverträge bestehe die Gefahr, dass solche Vereinbarungen von der Post erneut abgeschlossen würden, erläuterte der Vorsitzende der zuständigen Beschlusskammer, Christian Boettcher. Deshalb sei eine Feststellung der Rechtswidrigkeit der Rabatte und deren Beanstandung durch die Behörde erforderlich gewesen. (dpa)
Regulierungsbehörde beanstandet Post-Rabatte für Katalogversand
Rabattverträge binden Großkunden an die Post und beeinträchtigen die Marktchancen von Wettbewerbern, heißt es in der Begründung