Wer Alkohol trinkt und anschließend am Steuer erwischt wird, muß ab Januar 2001 schon bei 0,5 Promille mit einem Fahrverbot rechnen. Der bisherige Grenzwert von 0,8 Promille soll damit entfallen. Um der Gefährlichkeit von Alkohol als einer Hauptursache im Straßenverkehr zu begegnen, bedürfe es einer eindeutigen und konsequenten Bußgeldregelung, heißt es in dem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis-Grünen. Die Bußgelder mit Höchststrafen von derzeit 1000 Mark sollen auf 2000 Mark angehoben werden.
Regierung plant Fahrverbot ab 0,5 Promille
Alkohol weiter Unfallursache Nummer eins im Straßenverkehr