Konstanz/Berlin. Die umstrittene Reform der deutschen Flugsicherung ist noch nicht unter Dach und Fach. Eines der drei von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetze wurde bislang nicht von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet. Das Gesetz, das die Überwachung des deutschen Luftraums durch ausländische Organisationen ermöglicht, sei noch in der juristischen Prüfung, sagte am Dienstag ein Sprecher des Bundespräsidialamtes in Berlin und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht des Konstanzer „Südkuriers“. Im Präsidialamt war allerdings von einem normalen Vorgang die Rede. „Der Bundespräsident nimmt sein verfassungsmäßiges Recht in Anspruch, Gesetze zu überprüfen“, sagte der Sprecher. Eine solche Prüfung dauere üblicherweise vier bis sechs Wochen. Erst am 10. Juli hatte der Bundesrat die Reform gebilligt, die einen gemeinsamen europäischen Luftraum ermöglichen soll. Die Überwachung des Flugverkehrs über Deutschland bleibt zwar hoheitlich in der Hand der bundeseigenen Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS), die aber künftig Aufgaben an ausländische Flugsicherungsorganisationen delegieren kann. Die ursprünglichen Pläne für die Reform der Luftraumüberwachung waren 2006 von Köhler gestoppt worden. Damals hatte der Bundespräsident verfassungsrechtliche Einwände gegen das Vorhaben, die DFS zu privatisieren. Aber auch gegen die jetzt geplante Delegierung an ausländische Organisationen regt sich Widerstand. So droht die baden-württembergische CDU mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. „Wir wollen nicht mehr, dass Skyguide in unserem Luftraum für die Sicherheit sorgt - das können die nicht“, sagte der Bundestagsabgeordnete Siegfried Kauder den „Stuttgarter Nachrichten“ (Dienstag). Die Schweizer Flugsicherung Skyguide überwacht schon seit Jahren Teile des Luftraums über dem Südwesten Deutschlands. Das Unternehmen gilt aber als Hauptschuldiger für das Flugzeugunglück von Überlingen. Beim Zusammenstoß zweier Flugzeuge waren dort vor sieben Jahren 71 Menschen ums Leben gekommen. (dpa)
Reform der Flugsicherung wird noch geprüft
Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet bislang nur zwei von drei Gesetzen / Juristische Prüfung dauert an