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Rampenprobleme: Bundesverkehrsminster will vermitteln

05.04.2011 09:58 Uhr
Rampenprobleme: Bundesverkehrsminster will vermitteln
© Foto: Fotolia/Zixp@ck

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat erstmals die Rampenproblematik im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums untersucht

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Köln. „Jedes Glied in der Transportkette leidet unter den Folgekosten der Rampenproblematik". Zu diesem Schluss gelangt eine aktuelle Untersuchung des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums, die der VerkehrsRundschau vorliegt.

Die Ergebnisse der Studie sind ernüchternd: So werden aufgrund der bestehenden Rampenprobleme effiziente Just-in-time- oder Just-in-Sequence-Verkehre in Industrie- und Handelsbetrieben unmöglich gemacht, während Transportunternehmer ihre Fahrzeugumläufe nicht mehr planen können. Ihnen drohen damit nicht nur Kunden- und Umsatzverluste, wie die Untersuchung zeigt, sondern im Extremfall sogar das wirtschaftliche Aus. Gar nicht zu reden von den negativen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen, wie erhöhter Ressourceneinsatz, stärkere Belastung des Straßenverkehrs und höhere Schadstoffemissionen durch wartende oder im Stau stehende LKW.

Trotzdem gibt es, stellt die Studie fest, „vielfach keine oder nur eine geringe Gesprächsbereitschaft zwischen Industrie, Handel und Logistikbranche, um gemeinschaftliche Lösungen zu entwickeln". Die Diskussionen sind zwischen verladender Wirtschaft und Transportunternehmen „häufig von gegenseitigen Schuldzuweisungen geprägt", bringt es Christian Labrot, Hauptgeschäftsführer des BWVL (Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik), auf den Punkt. Und genau hier wolle das Bundesverkehrsministerium ansetzen, betont Staatssekretär Andreas Scheuer: „Der Bund hat sich bereit erklärt, hier eine moderierende und unterstützende Rolle zu übernehmen", sagt er gegenüber der VerkehrsRundschau.

Karlheinz Schmidt, Hauptgeschäftsführer der Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßt diesen Vorstoß. Gleichzeitig fordert er „von allen Seiten einen freiwilligen Kodex, was die Bedingungen an der Rampe angeht". „Sollte dieser aber nicht wirken", so der BGL-Hauptgeschäftsführer, „muss der Gesetzgeber mit dafür sorgen, dass an den Schnittstellen Mindestregeln herrschen, die jeden binden, selbst wenn kein unmittelbares Vertragsverhältnis mit dem anliefernden Transportunternehmer besteht".

Weitere Informationen zur Studie sind in der Ausgabe 14/2011 der VerkehrsRundschau zu finden, die am Freitag, 8. April 2011, erscheint. Hier können Sie ein Abo bestellen. (eh)

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