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Prestige-Projekt Jade-Weser-Port wackelt

04.07.2007 13:53 Uhr

Baubeginn voraussichtlich erst 2008: Unendliche Geschichte um Tiefwasserhafen gipfelt in Gerichtstreit um Bauvergabe

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Wilhelmshaven. Der in Wilhelmshaven geplante Tiefwasserhafen soll eine Erfolgsstory für die niedersächsische Landesregierung werden. Doch juristische Auseinandersetzungen um die Bauvergabe und Klagen gegen den Bau an sich bringen den Zeitplan für den im Herbst geplanten Baubeginn des Milliarden-Projektes in Verzug. Knapp sieben Monate vor der Landtagswahl in Niedersachsen bietet das Tauziehen um den Bauauftrag SPD und Grünen Munition im Wahlkampf. Die Opposition spricht von dilettantischer Arbeit der Beteiligten. Diese gefährdeten das ganze Projekt Jade-Weser-Port, vor allem aber einen EU-Zuschuss in Höhe von 50 Millionen Euro. Der Streit zweier Baukonsortien um den Auftrag kam Anfang April an die Öffentlichkeit, als die Jade-Weser-Port-Realisierungsgesellschaft ihren Chefplaner entließ. Er soll zu einem der Bieter - dem später bei der Auftragsvergabe unterlegenen - einen zu engen Kontakt gehabt haben. In vorerst letzter Instanz muss sich jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Celle mit dem Bauauftrag befassen und entscheiden. Doch bis dahin gehen weitere Wochen, wenn nicht Monate ins Land. Der Vorsitzende der Kammer müsse sich zunächst einen Überblick über die Akten verschaffen, sagt eine Gerichtssprecherin. Das Material sei sehr umfangreich. Vergaberechtsverfahren würden immer beschleunigt bearbeitet, einen Hauptverhandlungstermin gebe es noch nicht. Die unterlegene Bietergemeinschaft um die Papenburger Baufirma Bunte hatte vergangene Woche beim OLG Klage eingereicht, um eine endgültige Entscheidung zur Bauvergabe zu erlangen. Zuvor hatte das Konsortium vor der Vergabekammer Lüneburg einen Teilerfolg erzielt, indem die Jade-Weser-Port-Realisierungsgesellschaft aufgefordert wurde, beide Angebote erneut zu prüfen. Dies wollte die Bietergemeinschaft nicht abwarten, „weil von der einseitig voreingenommenen Vergabestelle auch nach Neubewertung der Angebote kein veränderter Vergabevorschlag erwartet werden kann“, heißt es in einer Erklärung.

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