Bonn. Im Streit um Löhne und Arbeitsbedingungen bei den Konkurrenten der Deutschen Post lässt die Bundesnetzagentur trotz ihrer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Köln nicht locker. Noch in dieser Woche würden geänderte Fragebögen an die klagenden Unternehmen verschickt, sagte Behördenpräsident Matthias Kurth der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ). Darin überlasse es die Netzagentur den Unternehmen, ob sie die vom Gericht beanstandeten Fragen, unter anderem nach Betriebsstätten und Sendungsmengen, freiwillig beantworten. Alle anderen Auskünfte seien jedoch weiterhin verpflichtend. Zugleich kündigte Kurth an, beim Oberverwaltungsgericht in Münster Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. „Wir haben die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln mit Befremden aufgenommen. Schließlich soll die Erhebung die Diskussion versachlichen und auf eine umfassende Datengrundlage stellen.“ Mit der Fragebogenaktion reagiert die Netzagentur auf Vorwürfe der Deutschen Post und der Gewerkschaften, dass viele neue Anbieter ihren Mitarbeitern „Armutslöhne“ bezahlten. Gegen die Auskunftsanordnung haben 46 Briefunternehmen Widerspruch eingelegt. „Für die Post-Wettbewerber ist das eine Art Pyrrhussieg“, sagte Kurth der FAZ. „Es liegt kurz vor der Öffnung des Briefmarktes in ihrem eigenen Interesse, sich durch die Offenlegung ihrer Beschäftigungsbedingungen vom erhobenen Verdacht des Lohndumpings zu befreien. Wer aus dieser Ecke heraus will, darf nicht den Eindruck erwecken, er habe etwas zu verbergen.“ Laut Postgesetz kann die Behörde Unternehmen die Lizenz entziehen, wenn deren Arbeitsbedingungen „nicht unerheblich“ von den in der Branche üblichen Konditionen abweichen. „Wir brauchen eine möglichst solide und rechtssichere Grundlage, um gegebenenfalls Lizenzen versagen oder einziehen zu können“, sagte Kurth. (dpa)
Prekäre Löhne: Neue Abfrage bei Postkonkurrenten
Bundesnetzagentur reagiert mit verändertem Fragebogen auf Gerichtsentscheidung: Offenlegung der Beschäftigungsbedingungen soll Lohndumpingvorwürfe untersuchen