Postmarkt: Gericht bestätigt Sofortvollzug der Kartellamtsentscheid

13.04.2005 16:06 Uhr

Die Deutsche Post muss erst einmal mehr Wettbewerb bei postvorbereitenden Tätigkeiten zulassen, ein endgültiges Urteil steht allerdings noch aus

Düsseldorf/Bonn. Die Deutsche Post muss von sofort an bei der Briefbeförderung mehr Wettbewerb durch Konkurrenten zulassen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bestätigte am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung des Bundeskartellamts gegen die Post, wie die Wettbewerbsbehörde mitteilte. Danach hat die Post, die gegen die Entscheidung geklagt hatte, bei so genannten postvorbereitenden Tätigkeiten wie dem Abholen, Vorsortieren und Einliefern von Sendungen unter 100 Gramm Wettbewerbern Zugang zu Leistungen und Rabatten zu gewähren. Die Post werde sich „rechtstreu verhalten“ und die Verfügung des Kartellamts unverzüglich umsetzen, sagte ein Post-Sprecher. Sie werde aber das Verfahren in der Hauptsache beim OLG weiter verfolgen. Sollte die Post dann Recht bekommen, werde sie zu Unrecht gewährte Rabatte wieder zurückfordern. Das Kartellamt hatte der Post im Februar dieses Jahres untersagt, konkurrierende mittelständische Postdienstleister hier zu behindern oder zu diskriminieren. Gleichzeitig hatte das Amt die Entscheidung für sofort vollziehbar erklärt. Die Post hatte sowohl gegen die Anordnung des Sofortvollzugs als auch in der Hauptsache Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt. Der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) hat auf die Entscheidung des OLG bereits reagiert und erklärt, dass es die Bestätigung der sofortigen Vollziehung begrüße: „Obwohl damit noch keine Entscheidung in der Sache getroffen wurde, gibt das OLG damit grünes Licht für den Wettbewerb.“ (dpa/tbu)

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