Die Entscheidung der Kommission basiert auf dem Verdacht, dass die Post mit Gewinnen aus dem staatlich geschützten Briefmonopol den Paketdienst für Geschäftskunden subventioniert hat. Dieser Bereich unterliegt aber eigentlich dem privatwirtschaftlichen Wettbewerb. Diesen Sachverhalt, der so genannten Quersubventionierung, wertet die EU mit ihrer Entscheidung als Beihilfetatbestand. Der gelbe Riese hat die Vorwürfe regelmäßig dementiert und will jetzt gegen die Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. "Die Entscheidung der Kommission ist offenkundig angreifbar, dass nichts anderes als ein Urteil im Sinne der Deutschen Post vorstellbar wäre", so Postchef Klaus Zumwinkel zu der Entscheidung aus Brüssel. Ganz unbegründet sind die Hoffnungen nicht. In einem vom Expressdienstleister UPS angestrengten Wettbewerbsverfahren zu den gleichen Vorwürfen bekam die Deutsche Post Recht. Auch, so die Auffassung Zumwinkels, messe die Kommission mit zweierlei Maß, da sie Beihilfen für die italienische und irischen Post in Milliardenhöhe anerkannt habe. Zudem weise die Entscheidung eine ganze Reihe von Verfahrensfehlern und Ungereimtheiten auf, die alleine schon zur Aufhebung des Urteils führen müssten. Zur Vorsicht bildet der Konzern für die drohende Rückzahlung und eventuelle Zinsen Rückstellungen in Höhe von 850 Millionen Euro.
Post muss 570 Millionen Euro zahlen
Nun also doch. Die EU-Kommission hat entschieden, dass die Deutsche Post rund 570 Millionen Euro an den Bund überweisen soll.