Post beschwert sich bei EU wegen Niederlande

11.06.2008 16:54 Uhr
Deutsche Post 130
EU-weite Liberalisierung des Postmarkts (Bild: ddp)
© Foto: ddp

Beschwerde der Deutschen Post gegen die Briefmonopolverlängerung in den Niederlanden

Bonn. Die Deutsche Post hat bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Verlängerung des Briefmonopols in den Niederlanden eingereicht. Das Unternehmen wehrt sich gemeinsam mit Deutsche Post Selekt Mail Nederland - ein Joint Venture mit dem niederländischen Unternehmen Wegener - gegen einen entsprechenden Beschluss der niederländischen Regierung. Damit reihten sich die Niederlande ein „in die Phalanx der Liberalisierungsgegner, die sich einer Öffnung der Postmärkte im europäischen Einklang verweigern und weiter auf Abschottung statt Wettbewerb setzen“, hieß es in einer Mitteilung der Deutschen Post heute in Bonn. Mitte Mai hatte die niederländische Regierung die Öffnung des Briefmarktes auf unbestimmte Zeit verschoben. Ursprünglich sollte das Monopol der holländischen Post für Briefe unter 50 Gramm am 1. Juli 2008 fallen. Als Grund für die Verschiebung führte die niederländische Regierung unter anderem die Unsicherheit auf dem deutschen Postmarkt an. Staatssekretär Frank Heemskerk wies zuletzt darauf hin, dass aufgrund des in Deutschland laufenden Rechtsstreits über den Mindestlohn dessen Schicksal noch nicht absehbar sei. Außerdem sei unklar, wie die Bundesregierung künftig die Mehrwertsteuerpflicht der Postdienstleister regeln werde. Derzeit würden Wettbewerber der Deutschen Post - unter ihnen der niederländische Anbieter TNT - durch Mindestlohn und Mehrwertsteuer benachteiligt. Bereits Anfang des Jahres hatte die niederländische Regierung die damals schon beabsichtigte Liberalisierung des Postmarktes mit Hinweis auf die Unklarheit in Deutschland verschoben. Nach Meinung der Post stellt das Vorgehen der niederländischen Regierung eine klare Verletzung europäische Rechtsvorschriften dar. Der Hinweis auf die angeblich unzureichende Wettbewerbssituation in den Nachbarländern sei vorgeschoben. Nach europäischem Recht dürfe ein Mitgliedsstaat den nationalen Postmarkt nur dann exklusiv zugunsten eines Anbieters reservieren, wenn dies zur Finanzierung des Universaldienstes unerlässlich sei. (dpa)

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