Mit dem Inkrafttreten eines neuen Güterkraftverkehrsgesetzes führt Polen ab dem 1. Januar 2002 einen erheblichen Teil technischer, sozialer, ökologischer, versicherungstechnischer und steuerlicher EU-Standards verbindlich ein. Wichtigste Neuerungen: Transportdienstleistungen auf der Straße dürfen nur noch mit einer besonderen Genehmigung erbracht werden, die erst nach Bestehen einer umfangreichen Prüfung dem Firmeninhaber oder seinem Geschäftsführer gewährt werden darf. Vorbestraften wird keine Lizenz erteilt. Für das erste Fahrzeug muß der Unternehmer eine Sicherheitskaution von 3000 Euro, für jedes weitere 1000 Euro hinterlegen. Bis 2004 sollen diese Beträge auf 9000, beziehungsweise 3000 Euro ansteigen. Eine besondere Straßentransportpolizei, mit erheblichen Befugnissen ausgestattet, soll das Einhalten der neuen Vorschriften, die auch die Arbeitszeiten der Fahrer stark begrenzen, kontrollieren. Etwa ein Drittel von ungefähr 60.000 heute tätigen polnischen Unternehmen der Branche, so Schätzungen des Warschauer Transportministeriums, werden in absehbarer Zeit ihre Tätigkeit einstellen müssen. Man hofft auf eine Welle von Betriebszusammenlegungen, schnell wachsende Effektivität der Branche und eine wohlwollende Reaktion aus Brüssel. Den Polen geht es vor allem um schnelle Zulassung ihrer Firmen zum europäischen Verkehrsmarkt und die Begrenzung der Sperrfrist in dieser Sparte auf maximal drei Jahre nach dem EU-Beitritt. Schon heute, so die offiziellen Berechnungen in Warschau, kostet ein Fahrtkilometer eines polnischen Lkw 0,7 Euro und eines vergleichbaren EU-Lkw 0,85 Euro. Die neuen polnischen Bestimmungen werden diese Differenz minimieren. (jt/vr)
Polen: Straßengüterverkehr nach EU-Standards
Ein Drittel der bestehenden Firmen werden den Markt verlassen