Berlin/Bonn/Frankfurt. PKP-Paletten sollten in Handel und Transport weiter getauscht werden, sofern sie bis zum 30. April 2004 hergestellt wurden und die Anforderungen der UIC-Norm 435-2 erfüllen. Das empfahlen am Dienstag die Verbände der Verkehrswirtschaft, der verladenden Wirtschaft und des Deutschen Industrie- und Handlestages (DIHK) in einer gemeinsamen Erklärung. Auch nach Auffassung der European Pallet Association (EPAL), der Gütegemeinschaft für Paletten, gebe es keinen Grund diese Paletten auszusortieren, sofern sie intakt sind, heißt es in der Erklärung. Sonst sei bei einem Anteil der PKP-Paletten von 15 bis 20 Prozent am derzeitigen Palettenbestand mit erheblichen Störungen beim Palettentausch zu rechnen. Der Tausch der Europaletten würde erheblich verteuert und erschwert. Zum Hintergrund: Der Internationale Eisenbahnverband (UIC) hatte der polnischen Staatsbahn PKP im Frühjahr die Lizenz zur Herstellung von Europaletten entzogen. Danach gelten alle ab 1. Mai 2004 mit PKP-Kennzeichnung als Fälschung und sind nicht mehr tauschfähig. (jk)
PKP-Paletten können weiter getauscht werden
PKP-Paletten, die vor dem 1. Mai 2004 hergestellt wurden, sind nach einer gemeinsamen Empfehlung von Handel und Transport weiter tauschfähig