Köln. Der angeschlagene Post-Dienstleister Pin zahlt seinen Mitarbeitern nach eigenen Angaben weiterhin den vorgeschriebenen Post-Mindestlohn von 8,00 Euro im Osten und 9,80 Euro im Westen. In einer Mitteilung widersprach der Insolvenzverwalter Bruno M. Kübler heute Äußerungen des Präsidenten des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste, Florian Gerster. Gerster hatte gesagt, dass Anbieter wie Pin ihren Mitarbeitern unverändert nur den eigenen Mindestlohn von stündlich 6,50 Euro im Osten und 7,50 Euro im Westen zahlten. „Das stimmt nicht“, sagte dazu ein Pin-Sprecher in Köln. „Deswegen haben wir unsere Pressemitteilung rausgegeben.“ Darin heißt es, die Pin-Gruppe habe sich im Januar entschieden, ihren Mitarbeitern den Post-Mindestlohn zu zahlen. Daran habe auch das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts nichts geändert, wonach die Anwendung des Post-Mindestlohns auf die gesamte Branche der Briefdienstleistungen rechtswidrig ist. „Die Pin-Gruppe wird ihren Mitarbeitern die Löhne und Gehälter so lange in Höhe des Mindestlohns weiter zahlen, bis Gerichte oder der Gesetzgeber eine abschließende Regelung getroffen haben“, teilte Kübler mit. (dpa)
Pin widerspricht: Mindestlohn wird gezahlt
Das Unternehmen widerspricht den Aussagen von Florian Gerster, dem Präsidenten des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste