Wien. Das österreichische Kartellgericht hat das Verfahren gegen 40 österreichische Speditionsunternehmen, die im SSK-Kartell (Speditions-Sammelladungs-Konferenz) Preisabsprachen getroffen haben, eingestellt. Die Begründung lautet, dass sich die Unternehmen auf den Bagatellkartellbeschluss aus dem Jahr 1996 verlassen hätten können. Das Bestehen des SSK-Kartells hat das Gericht zwar ausdrücklich bestätigt, aber erklärt, das EU-Kartellverbot sei nicht anwendbar. Die Entscheidung des Kartellgerichts fiel nach exakt 26 Minuten Verhandlung und ein Jahr nach der Anzeige durch die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Diese kündigte nach dem Gerichtsbeschluss einen Rekurs beim Obersten Gerichtshof (OGH) an und wendet sich auch an die EU-Kommission mit dem Ersuchen um eine Stellungnahme. „Nach Ansicht der BWB kann eine 15 Jahre alte Entscheidung eines österreichischen Gerichts nicht bestehendes EU-Recht aushebeln", äußert sich BWB-Generaldirektor Theodor Thanner entrüstet über die Gerichtsentscheidung.
In der Speditionsbranche wird die Entscheidung mit Erleichterung aufgenommen. Doch ein Thema ist noch auf dem Tisch. Laut BWB gab es im Speditionsbereich jahrelang zwei Kartelle: Das erste Kartell betraf eine Preisregulierung und Kundenaufteilung durch die SSK-Rahmenübereinkunft. Das zweite Kartell betraf Preisabsprachen zwischen der SSK und Rail Cargo Austria. Die Entscheidung des Kartellgerichts betrifft die SSK, nicht jedoch das zweite Kartell. „Die Gerichtsentscheidung ist für uns Grund zu halben Freude", sagt RCA-Sprecher Johannes Gferer gegenüber der VerkehrsRundschau. Die zweite Causa ist noch anhängig und der Ausgang der Ermittlungen derzeit ungewiss. (mf)