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Noch keine Entscheidungen zu Diesel-Fahrverboten in Stuttgart

19.06.2018 15:29 Uhr
Ampel, Stadtverkehr, Köln
In Stuttgart ist noch keine Entscheidungen zum Umgang mit Diesel-Fahrverboten gefallen
© Foto: Geisler-Fotopress/picture-alliance

Die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg hat erneut beraten. Es handelte sich um vorbereitende Sitzungen mit dem Ziel, vor der Sommerpause die Eckpunkte für einen neuen Luftreinhalteplan für Stuttgart festzuzurren.

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Stuttgart. Die grün-schwarze Koalition hat in kleiner Runde über den Umgang mit Fahrverboten in Stuttgart beraten, aber noch keine Entscheidung getroffen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte am Dienstag in Stuttgart, es handele sich um vorbereitende Sitzungen mit dem Ziel, vor der Sommerpause die Eckpunkte für einen neuen Luftreinhalteplan für Stuttgart festzuzurren. Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung grundsätzlich erlaubt sind. In der grün-schwarzen Koalition gilt es seitdem als schwierig bis unmöglich, Verbote für ältere Diesel bis einschließlich Euronorm 4 zu vermeiden.

Grünen-Landtagsfraktionschef Andreas Schwarz hatte sich für ein Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung ausgesprochen und die Finanzierung über einen Nachtragsetat zum laufenden Doppelhaushalt 2018/2019 angeregt. Ob es zu diesem Nachtrag kommt, war am Dienstag weiter offen. Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) sagte, die Regierung werde einen Nachtrag machen, wenn Maßnahmen dringend erforderlich seien und diese nicht über den laufenden Haushalt finanziert werden könnten. Wünsche und Forderungen reichten dafür nicht aus – es müsse „klare Notwendigkeiten“ für einen solchen Etat geben, sagte sie.

Wichtiger Gerichtstermin kommende Woche

In Sachen Diesel steht am Donnerstag kommender Woche (28.6.) ein wichtiger Gerichtstermin an. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will das Land zur Durchsetzung von Diesel-Fahrverboten zwingen. Bereits im März hatte die DUH einen Antrag zur Durchsetzung der Fahrverbote in Stuttgart unter Androhung von Strafen gegen das Land beim Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt. Dazu gibt es einen nicht-öffentlichen Erörterungstermin mit den Beteiligten vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart. Dabei soll es auch noch einmal um einen verwandten Sachverhalt gehen: den juristischen Streit um punktuelle Fahrverbote zur Luftreinhaltung am Stuttgarter Neckartor. (dpa/ag)

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