Noch immer keine „Knöllchen ohne Grenzen“

19.06.2007 06:35 Uhr

Die meisten der 27 EU-Mitgliedstaaten haben die Vorgaben des entsprechenden EU-Beschlusses zur Eintreibung von Geldstrafen und Bußgeldern noch nicht in nationales Recht umgesetzt.

Luxemburg. „Knöllchen ohne Grenzen“ bilden auch viereinhalb Jahre nach dem entsprechenden EU-Beschluss keine Gefahr für Verkehrssünder im Ausland. Von den 27 Mitgliedstaaten hätten die meisten die europäischen Vorgaben zur Eintreibung von Geldstrafen und Bußgeldern über 70 Euro nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt, erfuhr die "Deutsche Presse-Agentur" (dpa) am Rande des EU- Justizministerrats in Luxemburg. Die Minister hatten letzte Einzelheiten der Regelung im Februar 2005 - rund zwei Jahre nach einem Grundsatzbeschluss - festgelegt. Damals hieß es, die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen werde spätestens im Jahr 2007 Wirklichkeit. Das Heimatland eines Autofahrers müsse dann alle Strafen von 70 Euro und mehr eintreiben, die auf Fahrfehlern im EU-Ausland beruhen. Bisher bleiben Autofahrer bei solchen Regelverstößen oft straffrei. Die Sache sei „ziemlich kompliziert“, räumte eine Sprecherin von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ein. In Deutschland müsse eine zentrale Stelle mit allen Behörden in Ländern und Gemeinden vernetzt werden, die Bußgelder ausstellen dürfen. Bisher gebe es für die nötige Regelung nur einen Referentenentwurf. Bis dieser Gesetz sei, bleibe nur der schwierige Weg der normalen Rechtshilfe. Der werde aber nur in schweren Fällen genutzt. Der Beschluss von 2005 enthält eine Liste von Straftaten, bei denen die 27 Staaten auf Anfrage eines EU-Partners automatisch tätig werden sollen. Dazu gehören etwa Waffen-, Drogen- und Menschenhandel oder Geiselnahme. Aber die Knöllchen-Liste enthält ausdrücklich auch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Ein Beschluss des Ministerrats vom Mittwoch zur Eintreibung geringer Forderungen im EU- Ausland gilt nur für das Privatrecht, nicht für das Strafrecht. (dpa)

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