Auf die Deutsche Post kommen möglicherweise neue Bilanzrisiken in Milliardenhöhe zu. Grund dafür sind Zweifel, ob die Entscheidung von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller, das Briefmonopol im Jahr 2000 um weitere zwei Jahre zu verlängern, rechtmäßig war. Der Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), der vor dem Berliner Landgericht gegen diese Entscheidung klagt, beruft sich auf einen vertraulichen Vermerk aus dem Bundeswirtschaftsministerium, der schon damals die Rechtmäßigkeit dieses Schrittes in Frage gestellt habe. Müller habe die eigentlich zuständige Regulierungsbehörde übergangen und damit eine Senkung der Portogebühren verhindert, so der BGA. Um im Vorfeld des Börsengangs "die Braut schön zu machen", habe man diese Bedenken jedoch beiseite geschoben, sagte Gerhard Handke, Mitglied der BGA-Hauptgeschäftsführung in Berlin. Der Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA) fordert von der Post Entschädigung für das zu viel gezahlte Porto. Bei einem Erfolg des BGA wird mit Klagen weiterer Postkunden gerechnet, wodurch für die Post Entschädigungsverpflichtungen in Milliardenhöhe entstehen könnten. Handke: "Die Verantwortung liegt klar bei der Bundesregierung, die die Regulierungsbehörde daran gehindert hat, das Preisgenehmigungsverfahren wie geplant und gesetzlich durchzuführen." Die Deutsche Post geht in einer Stellungnahme davon aus, dass ihre Briefpreise genehmigt und mit der Rechtslage in Einklang sind. (vr/jk)
Neues Milliardenrisiko für die Deutsche Post
BGA klagt gegen Verlängerung des Postmonopols durch die Bundesregierung