Die EU-Kommission hat heute einen Richtlinien-Vorschlag zur streckenbezogenen Anlastung der Wegekosten für Lkw über 3,5 Tonnen vorgelegt. Er soll die EG-Richtlinie 1999/62 zur zeitabhängigen Eurovignette ersetzen. Die 30-seitige Gesetzesvorlage gilt nur für Straßen des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN) und wichtiger Ausweichrouten. In die Maut einbezogen werden können laut vorgeschlagener Rahmenregelung die gefahrene Strecke, der Schadstoffausstoß (Euro-Abgasklassen) und die Straßenauslastung, was für Spitzenzeiten des Verkehrs eine höhere Gebühr rechtfertgen würde. Berechnet werden dürfen die Kosten für Bau, Nutzung und Wartung der TEN-Trassen. Allerdings könnten Baukosten nur in die Benutzungsgebühren der Straßen eingehen, wenn diese nicht älter als 15 Jahre sind. Ansonsten hätten sie sich amortisiert. Vorgeschlagen wird die Berücksichtigung von Kosten zum Lärmschutz und für Unfälle, die von Versicherungen nicht gedeckt sind. Verwendet werden müssten die Einnahmen zweckgebunden zur Verbesserung der Infrastrukturen. Bis zu 25 Prozent höhere Gebühren sollen nicht nur für Alpen und Pyrenäen, sondern für alle "ökologisch sensiblen Zonen" gestattet werden. Nur dort wäre auch eine Verwendung der Lkw-Maut zur Querfinanzierung alternativer Bahnlinien mit kostspieliger Infrastruktur erlaubt, wenn diese Strecken dieselbe Achse betreffen. "Es geht nicht um eine Bestrafung der Straßentransporteure durch höhere Belastungen, sondern um die verursachergerechte Erstattung realer Kosten durch die Nutzer der Infrastrukturen", begründete EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio das Gesetzesprojekt in Brüssel. Deshalb seien auch Ausgleichszahlungen erlaubt, die aber mit den Rechtsvorschriften der Maut- und Steuerrichtlinie 1999/62 übereinstimmen müssten. Mit der Richtlinie, so de Palacio, sollen unterschiedliche nationale Mautbestimmungen im EU-Binnenmarkt harmonisiert und neue Finanzquellen zur Schaffung wichtiger Verkehrsinfrastrukturen erschlossen werden.(vr/dw)
Neue EU-Mautrichtlinie vorgeschlagen
De Palacio: "Es geht nicht um eine Bestrafung der Straßentransporteure durch höhere Belastungen"