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Münchner Landgericht macht Tempo in Lkw-Kartell-Verfahren

14.11.2018 15:58 Uhr
Preisabsprachen
Die großen Lkw-Hersteller haben jahrelange Preise abgesprochen und müssen sich nun vor Gericht den Schadenersatzansprüchen ihrer Kunden stellen
© Foto: SZ-Designs/stock.adobe.com

Bundesweit verklagen Spediteure und Frachtführer die Lkw-Hersteller, weil sie nach Kartellabsprachen überteuerte Fahrzeuge verkauft hätten. Das größte Verfahren liegt in München. Dort zeigte die Kammer den Beteiligten jetzt schon mal die Marschrichtung.

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München. Das Münchner Landgericht schlägt in den bundesweit geführten Lkw-Kartellverfahren einen neuen Weg ein. Auf dem Tisch der Münchner Richter stapeln sich mehr als 80 Klagen von Spediteuren, die Schadenersatz für 180.000 möglicherweise überteuert verkaufte Lastwagen fordern. Deshalb hat die Kammer schon bei ihrem ersten Prozess am Mittwoch nicht nur über grundsätzliche Ansprüche, sondern sofort schon über die konkreten Geldforderungen verhandelt.

Die Lkw-Hersteller Daimler, Volvo/Renault, DAF, Scania, MAN und Iveco hatten laut EU-Kommission zwischen 1997 und 2011 Informationen über Technik und Preise ausgetauscht. Die Brüsseler Wettbewerbshüter werteten das als verbotenes Kartell und verhängten Geldbußen über 3,7 Milliarden Euro.

BGL vertritt vor Gericht allein 3200 Unternehmer

Von Stuttgart bis Hannover klagten darauf Spediteure. Die größte Klage hat der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) in München eingereicht, für 3200 Speditions- und Transportunternehmen mit 85.000 Lastwagen – deshalb verfolgten viele Anwälte aus anderen Verfahren das Vorgehen der Münchner Kammer in ihrem ersten Fall vor Ort.

Andere Landgerichte hatten im ersten Schritt lediglich darüber verhandelt, ob Spediteure und Frachtführer von Lkw-Herstellern wegen Preisabsprachen grundsätzlich Schadenersatz beanspruchen können. Aber welche Schäden überhaupt entstanden sind, wollen sie erst später in weiteren Prozessen klären.

MAN und Iveco wiesen Forderungen zurück

Das Münchner Gericht dagegen ging sofort den Kern des Streits an. Im ersten der gut 80 anhängigen Verfahren bezifferten drei Kläger ihren Schaden beim Kauf von 544 Lkw auf Wunsch des Gerichts bereits konkret: auf 4,5 Millionen Euro. Die beklagten Lkw-Hersteller MAN und Iveco wiesen diese Forderungen zurück.

Die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz zählte eine ganze Liste offener Fragen auf. Die Kläger müssten konkret nachweisen, dass ein für 110.000 Euro gekaufter Lastwagen nur 100.000 Euro gekostet hätte, wenn die Hersteller Preislisten nicht ausgetauscht hätten. Da reiche keine Forderung „ins Blaue“.

Genaue Berechnung des Anspruchs ist schwierig

Bei vielen Fahrzeugen seien die Aufbauten fast so teuer wie die Lkw selbst, aber es lägen nur Gesamtpreise vor. Lastwagen seien auch von freien Händlern verkauft, Rabatte ausgehandelt worden, andere seien geleast – wie wird da der Schaden berechnet? Wenn Spediteure neue Lkw teurer bezahlten, könnten sie sie auch gebraucht teurer wieder verkaufen, was ihren Schaden reduziere. Einzelne Forderungen könnten verjährt sein.

Bis zum 27. Februar sollen die Kläger – eine Spedition und deren Tochterfirma in Berlin sowie der Münchner Rechtsanwalt Peter Gauweiler – und die verklagten Lkw-Bauer zu den Fragen Stellung nehmen. Denkbar, aber aufwendig und teuer seien auch Sachverständigen-Gutachten, etwa von einem Marktforscher über Preisentwicklungen. (dpa/ag)

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