Bonn. Zu diesem Ergebnis kommt das unabhängige Expertengremium in einem am Donnerstag in Bonn vorgelegten Sondergutachten. Die Kommission empfahl, das Schienennetz von der Deutschen Bahn zu trennen und als so genanntes natürliches Monopol „zunächst komplett im Staatseigentum zu belassen“. Eine „neutrale Infrastrukturgesellschaft“ sollte mit der Verwaltung und Vergabe der Trassen beauftragt werden. Der Wettbewerb im Bahnsektor werde nachteilig beeinflusst, wenn die Deutsche Bahn weiterhin als Eigentümer oder als Verwalter über die Infrastruktur verfügen könne, befand die Monopolkommission. Die Bahn würde damit über „zahlreiche Diskriminierungsmöglichkeiten“ verfügen. Bei einem Börsengang der Bahn mitsamt Schienennetz sieht die Kommission neben den wettbewerbspolitischen Gefahren auch europa- und verfassungsrechtliche Bedenken sowie erheblich finanzielle Risiken für den Steuerzahler. Bei einem integrierten Börsengang wäre aus verfassungsrechtlichen Gründen lediglich eine Teilprivatisierung der Bahn von maximal 49 Prozent möglich, erklärte der Vorsitzende der Monopolkommission, Jürgen Basedow. „Somit hätte eine Teilprivatisierung zur Folge, dass der Bund weiterhin Mehrheitsaktionär bliebe und somit die Risiken der internationalen Expansionsaktivitäten eines global agierende Logistikkonzerns mit zu tragen hätte."
Monopolkommission: Bahn darf Netz nicht bekommen
Privatisierung und Börsengang der Deutschen Bahn mitsamt ihrem Schienennetz wären nach Einschätzung der Monopolkommission aus wettbewerbspolitischer Sicht „ein schwer zu korrigierender Fehler“.