Berlin/Wiesbaden. Die schwarz-rote Bundesregierung will den Einsatz von Daten aus der Mauterfassung zu Fahndungszwecken prüfen. Es gehe darum zu sehen, ob der Datenschutz Ermittlungen im Wege stehe, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums heute in Berlin. Die Frage sei, inwieweit bei schweren Straftaten Daten für Fahndungen genutzt werden können. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in der vergangenen Woche angeregt, die an den Mautstellen der Autobahnen erfassten Daten für Fahndungszwecke zu nutzen, und die Bundesregierung aufgefordert, das Autobahnmautgesetz entsprechend zu ändern. Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) hat sich heute grundsätzlich für die Auswertung von Mautdaten für Fahndungszwecke ausgesprochen. Selbstverständlich dürften die Daten nicht bei Bagatelldelikten genutzt werden, erklärte Bouffier in Wiesbaden. Bei Kapitalverbrechen oder zur Abwehr terroristischer Gefahren sollte die Polizei aber darauf zurückgreifen können. (dpa/tbu)
Mit Mautdaten auf Verbrecherjagd
Bundesregierung will prüfen, ob bei schweren Straftaten Mautdaten zu Fahndungszwecken benutzt werden können