Mautausgleich: BGL und DSLV akzeptieren Verzicht auf Klage

10.03.2006 16:26 Uhr
Wolfgang Tiefensee
© Foto: ddp

Güterverkehrsverbände drängen bei Bundesverkehrsminister Tiefensee auf weitere Maßnahmen zum Mautausgleich

Berlin. Nach dem Scheitern des deutschen Mauterstattungsverfahrens in Brüssel wollen die Güterverkehrsverbände auf eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) verzichten. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) fordern aber zusätzliche Ausgleichsregelungen über die von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) angebotenen finanziellen Hilfen hinaus. Die Ergebnisse des Gesprächs teilten Tiefensee sowie die Präsidenten Hermann Grewer (BGL) und Manfred Boes (DSLV) heute nach einem Gespräch im Bundesverkehrsministerium mit. Gegenüber der VerkehrsRundschau kommentierte BGL-Hauptgeschäftsführer Karlheinz Schmidt das erzielte Ergebnis mit den Worten: „Der Funke der Hoffnung ist nach wie vor da.“ Die beiden vom BGL und vom Bundesverkehrsministerium in Auftrag gegebenen juristischen Gutachten hätten eine Reihe von weiteren Alternativen zum bislang diskutierten Mauterstattungsverfahren aufgezeigt, „von denen wir in diesem Ausmaß bislang nichts wussten“, sagte Schmidt. Demnach würde das Beihilferecht auch längerfristig gültige Investitionszulagen zulassen. Außerdem seien auf steuerlicher Ebene neben der Absenkung der KFZ-Steuer auf das europäische Mindestmaß weitere Entlastungen vorstellbar. Alles weitere würde jetzt in Gesprächen zwischen den Verbänden und dem Ministerium zeitnah geklärt. Nach wie vor gelte dabei der Grundsatz, dass Mautanpassungen und Harmonisierungsschritte im Einklang zu erfolgen hätten. Die von Tiefensee ins Gespräch gebrachten Entlastungen von 250 Millionen Euro sollen weiter konkretisiert werden. Dabei geht es um die Senkung der KFZ-Steuer für schwere Lastwagen auf das europäische Mindestniveau und ein nachhaltiges Förderprogramm zur Anschaffung der umweltfreundlichsten LKW. Die Verbände wollen sich damit nicht begnügen. Nach Angaben des BGL besteht Übereinstimmung, dass eine Klage gegen die Kommissionsentscheidung unabhängig von ihren Erfolgsaussichten angesichts eines voraussichtlichen Zeithorizonts von bis zu zehn Jahren nicht zielführend sein könne. Gemeinsam mit Tiefensee erklärten sie, Gutachter und Experten der Verbände und der Bundesregierung würden gemeinsam prüfen, welche weiteren Vorschläge für konkret wirkende Harmonisierungsmaßnahmen möglich und mit EU-Recht vereinbar wären. Bundesregierung und Verbände waren bei der EU-Kommission mit der Forderung gescheitert, mit einem Mautausgleichsverfahren über 600 Millionen Euro Wettbewerbsnachteile für deutsche Speditionen und Fuhrunternehmer teilweise auszugleichen. (dpa/cd/sb)

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