Maut-Ausweichverkehr: Bayern für Änderung der Straßenverkehrsordnung

14.07.2005 10:52 Uhr
Beckstein
© Foto: Verkehrsrundschau online

Innenminister Beckstein will mit neuem Verkehrsschild „Transit“ die LKW länger auf der Autobahn halten

München. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein kündigte eine Initiative gegen den Maut-Ausweichverkehr an. „Die Verkehrszahlen der ersten sechs Monate 2005 nach Einführung der Maut zeigen, dass sich kein umfangreicher, flächendeckender Mautausweichverkehr von den Autobahnen auf die nachgeordneten Straßen eingestellt hat. Auf einzelnen Bundesstraßen ist der Lkw-Verkehr jedoch sehr stark um bis zu 71 Prozent angestiegen“, so Becksteins Darlegung auf der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie des Bayerischen Landtags. Um diesen starken Mautausweichverkehr wieder auf die Autobahn zu bringen, strebe er eine grundlegende Änderung der Straßenverkehrsordnung an: „Durch ein neues Verkehrszeichen ‚Transit’ und das bereits bekannte LKW-Verbotszeichen dürfen dann LKW über 12 Tonnen auf entsprechend beschilderten Strecken nicht mehr fahren." Neben der Möglichkeit der Bemautung von Ausweichstrecken stehte grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Verfügung, um auf den Mautausweichverkehr zu reagieren. „Die StVO in ihrer jetzigen Fassung lässt jedoch nur in Ausnahmefällen Verbote und Beschränkungen des LKW-Ausweichverkehrs zu. Als generelle Lösungsmöglichkeit zur Verminderung des Mautausweichverkehrs strebt Bayern daher eine grundlegende Änderung der Straßenverkehrsordnung an“, sagt Beckstein. Für bestimmte Fälle des Mautausweichverkehrs sollen die sehr hohen Hürden der StVO niedriger werden, um leichter in den Fließverkehr eingreifen zu können. Ein neues Verkehrszeichen „Transit“ soll gemeinsam mit dem bereits bekannten LKW-Verbotszeichen rechtlich so klar sein, dass die Polizei Missbräuche schnell und wirkungsvoll feststellen und ahnden kann. Eine entsprechend beschilderte Strecke dürfte dann der LKW-Verkehr über 12 Tonnen nicht mehr befahren, es sei denn, er hätte dort einen Standort, seinen Wohnort oder eine Be- oder Entladestelle laut Begleitpapieren. Beckstein: „Der Schwerverkehr soll auf dem Weg zu seinem Ziel möglichst lange auf der Autobahn fahren. Der Schwerverkehr, der bereits zur Vermeidung der Maut auf dem nachgeordneten Straßennetz fährt, soll wieder umgehend auf die Autobahn zurück.“ Da die entsprechende gesetzliche Grundlage auf Bundesebene mit den anderen Ländern erst abgestimmt und geschaffen werden muss, erfordere diese Lösungen allerdings einen gewissen Zeitbedarf. „Wir werden aber an der StVO-Änderung mit Nachdruck arbeiten, so dass die notwendige Zeitspanne möglichst kurz bleibt", so Beckstein. (tbu)

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