"Menschen mit relativ schlechten Chancen wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu geben, ist zentrales Ziel des Mainzer Modells." Das sagte Bundesarbeitsminister Walter Riester bei der Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung der Richtlinien die jetzt eine bundesweite Einführung des Modells ermöglichen. Ab dem 1. März ist das Mainzer Modell in ganz Deutschland anwendbar. Es soll Brücken in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Niedriglohnbereich bauen. Durch die Subventionierung von Lohnnebenkosten, die die Arbeitnehmer sonst zu tragen hätten, wird ihnen vom Brutto netto mehr in der Tasche übrigbleiben. Um bundesweit positive Beschäftigungseffekte erzielen zu können, sind Neueintritte bis Ende 2003 möglich. Allein im Jahr 2002 stehen dafür im Bundeshaushalt 43,5 Mio. Euro zur Verfügung. Das Mainzer Modell steht allen Personen offen, die im Einkommensbereich von über 325 Euro bis 897 Euro eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Bei Verheirateten, Paaren und allein Erziehenden liegt die Obergrenze bei einem gemeinsamen Einkommen von 1.707 Euro. Zusätzlich gibt es für Kleinverdiener-Familien und allein Erziehende einen Zuschlag zum Kindergeld. Mit der bundesweiten Einführung des Mainzer Modells wird die Förderung zugleich entbürokratisiert. Die Förderbeträge beim Sozialversicherungszuschuss als auch beim Kindergeldzuschlag werden pauschaliert. Sie betragen künftig je nach Verdienst 25, 50 bzw. 75 Euro pro Kind. Bei Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfebeziehern wird auf die Einkommensprüfung verzichtet und auch die Kofinanzierung durch die Länder entfällt. Sozialhilfeempfänger werden sich im Rahmen des Mainzer Modells bei Aufnahme einer Arbeit künftig finanziell besser stellen, weil eine Anrechnung auf die Sozialhilfe vermieden wird. Darüber hinaus können Arbeitgeber, die eine geförderte Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer beschäftigen, einen Eingliederungszuschuss bei Einarbeitung für maximal sechs Monate bekommen. Zwei Beispiele: Ein alleinerziehender Mann mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, der eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitzeit von 19 Stunden und einem Verdienst von rund 750 Euro aufnimmt und über kein sonstiges Einkommen verfügt, erhält monatlich einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen von rund 132 Euro und einen Kindergeldzuschlag von insgesamt 150 Euro. Er verfügt über monatlich rd. 282 Euro mehr. Eine verheiratete Frau mit einem berücksichtigungsfähigen Kind nimmt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf. Sie arbeitet 18 Stunden pro Woche und verdient dadurch 500 Euro. Der Haushalt verfügt über ein Zusatzeinkommen durch die Erwerbstätigkeit des Mannes von 650 Euro. Sie erhält einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen von rd. 29 Euro und einen Kindergeldzuschlag von 75 Euro. Sie verfügt im Monat über rd. 104 Euro mehr. Am 12. Dezember 1999 waren die Beteiligten des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit überein gekommen, das Mainzer Modell und das Modell der Saar-Gemeinschaftsinitiative (SGI-Modell) in größeren Arbeitsmarktregionen zu erproben. Die bisherigen Erfahrungen haben laut Bundesarbeitsministerium gezeigt, dass das Mainzer Modell - auch im Vergleich mit anderer Modellen, wie z.B. dem Hessischen Kombilohn oder dem Einstiegsgeld in Baden-Württemberg - ein erfolgversprechender Ansatz ist, um bestimmten Personengruppen die Aufnahme einer Beschäftigung zu ermöglichen. Es habe sich gezeigt, dass insbesondere Frauen mit Kindern, die bislang keine Chance zur Berufstätigkeit sahen, der Einstieg durch die Förderung ermöglicht wird. Das SGI-Modell ist weit hinter den Erwartungen zurück geblieben. In der Konsequenz soll es eingestellt werden. Laufende Förderfälle werden noch zu Ende gefördert.
Mainzer Kombilohn-Modell startet bundesweit zum 1. März
Das Bundeskabinett hat die Richtlinien zur Durchführung des Sonderprogramms "Mainzer Modell" beschlossen.