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Luftreinhaltung: EU-Kommission setzt letzte Frist

19.01.2018 15:28 Uhr
EU-Kommission, Europäische Kommission, Europa, Flaggen, Brüssel
Die EU-Kommission macht Druck auf Deutschland, damit die Bundesregierung die Maßnahmen zur Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte einleitet
© Foto: Daniel Kalker/dpa/picture-alliance

Die Bundesregierung will Diesel-Fahrverbote unbedingt vermeiden. Aber nicht nur ein Gerichtsurteil könnte bald zum Problem werden – auch die EU sitzt Deutschland weiter im Nacken.

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Brüssel. Nach jahrelangem Streit über die viel zu schlechte Luft in einigen deutschen Städten setzt die Europäische Kommission der Bundesregierung eine letzte Frist bis Ende dieses Monats. Für den 30. Januar lud Umweltkommissar Karmenu Vella Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) nach Brüssel und forderte sie auf, vorher neue Maßnahmen zum Erreichen der EU-Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide vorzulegen.

„Das Bundesumweltministerium wird der Einladung natürlich nachkommen“, sagte ein Ministeriumssprecher in Berlin. Man werde in Brüssel unter anderem über das im November mit den Kommunen beschlossene „Sofortprogramm Saubere Luft“ berichten – „verbunden mit der Hoffnung, dass die Kommission diese Bemühungen anerkennt.“

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Wegen der zu hohen Stickoxid-Werte in 28 deutschen Ballungsräumen hat die Kommission längst ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Da über Jahre keine Abhilfe gelang, droht nun eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Als Hauptursache der überhöhten Werte gelten Dieselfahrzeuge.

„Dieses Treffen sollte als letzte Chance angesehen werden, die Schritte zur Verbesserung der Situation aufzuzeigen“, heißt es in Vellas Schreiben. Es wurde nach Angaben der Kommission auch an die zuständigen Minister von acht weiteren Ländern verschickt, die ebenfalls die Luftgrenzwerte reißen. Sie sollen alle am 30. Januar nach Brüssel kommen.

Bundesregierung will Fahrverbote verhindern

Die Bundesregierung versucht, den Streit mit der EU ohne Fahrverbote in Städten beizulegen. Zuletzt hatte Hendricks gemeinsam mit dem geschäftsführenden Bundesverkehrsminister Christian Schmidt (CSU) die Kommission gebeten, das Verfahren nicht voranzutreiben. Man erwarte, dass es „in einem absehbaren Zeitraum zu einer spürbaren Reduzierung der Stickstoffoxidbelastung“ kommen werde, heißt es in einem Schreiben vom 9. Januar. Vellas Aufforderung ist nach Angaben der Kommission keine Antwort auf den Brief, sondern unabhängig davon.

Für Diesel-Fahrer könnte ein Gerichtsurteil in Leipzig wichtiger werden als das Brüsseler Verfahren. Das Bundesverwaltungsgericht wird voraussichtlich am 22. Februar über mögliche Diesel-Fahrverbote entscheiden. Dabei geht es um Düsseldorf und Stuttgart. Das Urteil dürfte aber bundesweite Bedeutung haben. (dpa/ag)

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