Die Situation:
Seit den Bombenfunden in Frachtflugzeugen Ende Oktober 2010 ist die Sicherheit beim Transport von Luftfrachtsendungen in den öffntlichen Blick geraten. Versender von Luftfracht und Dienstleister entlang der Lieferkette müssen mit strengeren Kontrollen durch die Behörden rechnen. Außerdem gelten schon seit April 2010 verschärfte Regelungen für die Luftfracht.
Wen es betrifft:
Betroffen sind vor allem die Versender von Luftfracht, die den Status "Bekannter Versender" seit 29. April nur noch durch behördliche Zulassung erlangen können. Allerdings gilt eine dreijährige Übergangsfrist. Die Mehrheit der Bekannten Versender konnte sich daher mittels einer „Sicherheitserklärung" in den Übergangszeitraum retten. Versender, die bis zum Stichtag 29. April 2010 von ihrem Reglementierten Beauftragten (i. d. Regel die Spedition) per Sicherheitserklärung als Bekannter Versender anerkannt waren, haben für die Zertifizierung durch das LBA noch bis 25. März 2013 Zeit. Ab dann gilt unwiderruflich: wer nicht als Bekannter Versender zugelassen ist, muss seine Fracht einer Sicherheitskontrolle unterzeihen.
Bis April 2010 war die Anerkennung des Bekannten Versenders per Sicherheitserklärung übliche Praxis. Die Anerkennung erfolgte per Standardformular, mit der der Versender dem Reglementierten Beauftragten bestätigt, im Unternehmen alle Sicherheitsauflagen zur Einhaltung der sicheren Lieferkette zu erfüllen. Diese Praxis stand in der Kritik, weil der Reglementierte Beauftragte gegenüber seinem Kunden keine Möglichkeit hat, die Sicherheitsstandards in dessen Unternehmen zu beurteilen.
Der Bekannte Versender ist derjenige, der die Luftfracht in den Sendungslauf gibt – in der Regel Hersteller von Wirtschaftsgütern, die exportiert werden. Er muss bestimmte Sicherheitsvorschriften erfüllen. So ist Luftfracht vor unbefugtem Eingriff zu schützen und Mitarbeiter sind zu schulen.