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Luftfahrt kritisiert Luftverkehrsteuer

04.11.2019 09:55 Uhr
Matthias von Randow
Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des BDL
© Foto: picture alliance / AP Photo

Der BDL fordert Anpassungen des Gesetzesentwurfs, um mögliche negative Folgen abzuschwächen und Investitionen in den Klimaschutz zu erleichtern.

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Berlin. Anlässlich der heutigen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages zur beabsichtigten Erhöhung der Luftverkehrsteuer äußert Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), Kritik: „Fast neun Jahre Erfahrung mit der deutschen Luftverkehrsteuer haben gezeigt, dass dieses Instrument keinen Beitrag zum Klimaschutz leistet, sondern lediglich Verkehr von deutschen Luftverkehrsunternehmen zu ausländischen Wettbewerbern verschiebt. Mit der nun geplanten Erhöhung der Steuer wird dieser Irrweg fortgesetzt und die Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der deutschen Fluggesellschaften und Flughäfen drastisch verschärft. Das schwächt die Investitionskraft unserer Unternehmen und verbaut den Weg für weitere Fortschritte beim Klimaschutz im Luftverkehr.“ 

Luftverkehrsteuer soll deutlich angehoben werden

Gegenwärtig berät der Deutsche Bundestag eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes, wonach die Luftverkehrsteuer zum 1. April 2020 deutlich angehoben werden soll. Damit blockiere die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD formulierte Ziel einer „Entlastung unserer Flughäfen und Luftfahrtunternehmen von einseitigen nationalen Kosten.“ 

Der Gesetzesentwurf siehe vor, dass die Erhöhung überproportional im wettbewerbsintensiven Verkehr zu europäischen Zielen erfolgen soll. Dies schade den deutschen Unternehmen, denn gerade in diesem Verkehrsbereich sei es aufgrund des starken Wettbewerbs kaum möglich, nationale Steuererhöhungen auf die Preise aufzuschlagen. Dabei sei der besonders betroffene europäische Luftverkehr bereits vollumfänglich in den Europäischen Emissionshandel einbezogen, in dem ein klarer CO2-Reduktionspfad festgelegt ist, so der BDL.

Steuererhöhung nicht über Ticketpreise kompensierbar

Schon im Grundsatz sei es aufgrund des intensiven Wettbewerbs kaum möglich, die Steuererhöhung in Form von höheren Ticketpreisen an die Kunden weiterzugeben, kritisiert der Verband. Matthias von Randow dazu: „Wenn es bei dem jetzigen Entwurf bleibt, werden die Fluggesellschaften auf den Kosten sitzenbleiben. Das entzieht unseren Unternehmen finanzielle Mittel, die wir dringend brauchen für Investitionen in moderne energieeffiziente Flugzeugflotten und in den Ersatz des fossilen Kerosins durch alternative Kraftstoffe auf Basis regenerativer Energien. Deswegen fordern wir als ein Gebot der Fairness, dass die Koalition eine rückwirkende stärkere Besteuerung von bereits verkauften Tickets ausschließt.“

Der BDL fordert, im Gesetz eine Deckelung der Einnahmen festzuschreiben. Darüber hinaus setze sich die Branche dafür ein, mindestens einen Teil der Einnahmen auch für den Klimaschutz im Luftverkehr zu verwenden: „Zumindest ein Teil der Mehreinnahmen aus der Steuererhöhung sollte für die Markteinführung von regenerativen Kraftstoffen im Luftverkehr eingesetzt werden. Nur wenn wir hier Fortschritte machen, wird mittel- bis langfristig das CO2-neutrale Fliegen möglich“, so von Randow. (fa)

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