Münster/Frankfurt. Gewerbliche Drohnennutzer können seit Jahresbeginn für vorab definierte Drohneneinsätze erstmals eine dauerhafte Betriebszulassung beantragen – das so genannte LUC-Zertifikat (light UAS operator certificate). Das bisherige Prozedere, jeden einzelnen Drohnenflug aufwändig beantragen, prüfen und freigeben lassen zu müssen, entfällt damit. Das im Rahmen der EU-Drohnenverordnung eingeführte Konzept wird jetzt erstmals für Deutschland umgesetzt, wie die DFMG Deutsche Funkturm GmbH und Droniq melden. Der Funkturmbetreiber und das Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Flugsicherung und der Deutschen Telekom beantragen demnach ein LUC-Zertifikat für die Befliegung und Wartung von Funktürmen mittels Drohne. Den Startschuss der Partnerschaft markierte nun eine Befliegung des Fernsehturms Colonius in Köln.
„Die Umsetzung des ersten LUCs wird der gewerblichen Drohnennutzung in Deutschland einen weiteren Schub verleihen“, prognostiziert Droniq-CEO Jan-Eric Putze. Droniq hat sich die sichere und faire Integration von Drohnen in den Luftraum auf die Fahnen geschrieben.
Langwieriger Zertifizierungsprozess
Droniq wickelt im Rahmen der Partnerschaft den gesamten Beantragungsprozess für das LUC ab. Der Zertifizierungsprozess erstreckt sich demnach über mehrere Monate. Dafür müssen alle zentralen Elemente rund um den geplanten Drohneneinsatz schriftlich erläutert werden. Das betrifft beispielsweise die Art des Einsatzes. Weitere anzugebende Informationen betreffen die Durchführung von Qualitätskontrollen, das Risikomanagement sowie die eingesetzten Drohnen. Aktuell planen die DFMG und Droniq die Unterlagen für das LUC im Laufe des vierten Quartals beim Luftfahrt-Bundesamt einzureichen.
In der Logistik sind die unbemannten Flugobjekte vor allem als Lieferdrohnen denkbar. Sowohl große Konzerne wie Amazon, Google und DHL als auch Start-ups wie Wingcopter oder der Flugtaxi-Hersteller Volocopter, zu dessen Finanziers unter anderem DB Schenker zählt, experimentieren mit Liefer- oder Transportdrohnen. Bis diese in Deutschland richtig abheben können, dürften allerdings noch einige regulatorischen Hindernisse zu überwinden sein. Mit einem im März 2021 vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Gesetzentwurf sollen die derzeit bestehenden nationalen Gesetze und Verordnungen an geltende EU-Regeln angepasst und zusätzliche Regelungen geschaffen werden, die den Einsatz von Drohnen leichter, schneller und sicherer machen sollen. Die Gesetzesänderungen sollen noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. (mh)