Nach dem positiven Ergebnis der Abstimmung vom 23. September kann die Leistungsabhängige Schwerverkehrs-Abgabe (LSVA) nun auch im Fürstentum Liechtenstein erhoben werden. Ein entsprechender Vertrag zwischen der Schweiz und dem Fürstentum regelt den administrativen Ablauf. Die Einnahmen sollen nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt werden. Damit erübrigen sich die LSVA-Kontrollstellen an der (offenen) Grenze zwischen den beiden Ländern. Erhoben wird die LSVA an der liechtensteinischen Grenze zu Österreich.
LSVA-Vertrag mit Liechtenstein
Transporteure müssen die Schwerverkehrsabgabe künftig auch im Fürstentum Liechtenstein entrichten