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Logistikverbände kritisieren Protestkationen zur IAA-Eröffnung

09.09.2021 09:25 Uhr
IAA 2021, Protest, Umweltschützer, Autobahn
Die bayrischen Logistikverbände LBS und LBT kritisieren die Demo-Aktion der IAA-Gegner
© Foto: Matthias Balk/dpa/picture alliance

„Proteste: ja. Aber nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit und auf dem Rücken des Fahrpersonals.“

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Der Landesverband bayrischer Spediteure und der Landesverband Bayrischer Transport- und Logistikunternehmen äußerten sich zu den Aktionen der Demonstranten anlässlich der IAA-Eröffnung in München: Sie kritisierten die Art und Weise der massiven Proteste auf den Autobahnen rund um München: „Proteste: ja. Aber nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit und auf dem Rücken des Fahrpersonals“, heißt es in der Stellungnahme der beiden Verbände.  Sie fordern konsequente Ahndung, prüfen Schadensersatzansprüche gegen die Protestierenden sowie deren Organisationen und danken der Polizei für ihren Einsatz. Die Klimaaktivisten kletterten unter anderem auf Schilderbrücken, seilten sich von Autobahnbrücken ab und manipulierten Hinweisschilder.

„Richtigerweise“, meinen die Logistikverbände LBS und LBT, wird gegen die Teilnehmer und Initiator nun wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung ermittelt. Folge der Aktionen waren kilometerlange Staus, die unter anderem zu erheblichen Verzögerungen bei den betroffenen Lkw-Transporten führten. Hauptleidtragende waren laut LBS und LBT dabei die Lkw-Fahrer sowie Unternehmen, die unter stundenlangen Verspätungen und völlig aus dem Ruder gelaufenen Lenkzeiten zu leiden hatten.

„Es ist völlig klar, dass Proteste und Demonstrationen möglich sein müssen und zur Demokratie gehören“, erklärten Sabine Lehmann, Geschäftsführerin des LBS, und Sebastian Lechner, Hauptgeschäftsführer des LBT. „Wenn jedoch Straftaten mit einem enormen Gefährdungspotential für alle Beteiligten, wie gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr begangen werden, sind die Grenzen der demokratischen Grundrechte eindeutig überschritten. Sie verursachen unmittelbare Gefährdungen der Sicherheit im Straßenverkehr und verlieren damit ihre Berechtigung.“ (ste)

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